SLAPPs: Schweiz muss Pressefreiheit besser schützen
Angela Mattli, 25. August 2022
Ich habe im November 2021 angefangen, für Public Eye zu arbeiten. Seither erreichten uns vier Klagedrohungen. Als ich meine neuen Kolleg*innen fragte, wie sie mit diesen Einschüchterungsversuchen umgehen, meinten sie: «Gewöhn dich daran – das ist Teil unseres Alltags.» Auf kritische Recherchen zu Konzernen oder Oligarch*innen folgende Anwaltsschreiben, die zu aufwendigen Gerichtsverfahren führen können, sind leider längst Teil unseres Geschäfts und deshalb bei der Planung und Umsetzung investigativer Recherchen von vorneherein einzukalkulieren.
In den letzten fünf Jahren sah sich Public Eye mit vier Gerichtsverfahren konfrontiert – bislang ohne Verurteilung. Ziemlich viel für eine Organisation unserer Grösse! Ich denke an die zahllosen Stunden, schlaflosen Nächte und finanziellen Ressourcen, welche darauf verwendet werden mussten, um etwas so Grundsätzliches, aber Gefährdetes zu verteidigen: Das Recht, als Teil einer wachsamen Zivilgesellschaft unseren Job zu machen. Dass wir nicht allein sind und das Ganze System hat, zeigen jüngste Entwicklungen im Fall des Bruno Manser Fonds. Dieser hat im Juli einen wichtigen Etappensieg im jahrelangen Abwehrkampf gegen die Taib-Familie errungen: Die Staatsanwaltschaft Basel hat zwar die Strafanzeige gegen den Geschäftsführer Lukas Straumann eingestellt. Doch ein Zivilrechtsprozess ist immer noch hängig. Darin fordert die Familie Taib, dass der Bruno Manser Fonds 250 kritische Dokumente löscht. Dieser Kampf hat die NGO bis anhin einen «mittleren sechsstelligen Betrag gekostet». Ausgang ungewiss.
Dabei stellt sich die Frage: Sind die Zunahme solcher SLAPPs ein isoliertes Phänomen oder vielmehr die Spitze eines Eisbergs? Wie sieht die rechtliche Situation für Journalist*innen und NGOs in der Schweiz gegenwärtig aus?
In früheren Jobs war ich regelmässig mit Angriffen auf die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger*innen in verschiedenen Teilen der Welt konfrontiert. Deren Dynamiken und Auswirkungen sind verheerend. Oft ist Selbstzensur das letzte Mittel, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.
Fehlender Whistleblower-Schutz
Solche Szenarien drohen auch hierzulande. In der Schweiz werden investigative Journalist*innen und Whistleblower*innen nur minimal geschützt. Mit Absicht. Stabilität ist der Kern unseres politischen Systems und Herzstück eines nationalen Geschäftsmodells, auf dem unser Wohlstand beruht. Und was dieses System nicht will, sind Störungen. Während interne Hinweisgeber*innen in der Europäischen Union inzwischen durch eine entsprechende Gesetzgebung einen besonderen Schutz geniessen, wurde der letzte Vorschlag des Bundesrats 2020 vom Parlament zum zweiten Mal – und damit endgültig – abgelehnt. Diese Niederlage steckt dem Bundesrat offenbar noch in den Knochen, weshalb er keinen neuen Anlauf plant. Ein Hoffnungsschimmer aber bleibt: So hat der Kanton Genf ein Whistleblowing-Gesetz verabschiedet, das Ende März dieses Jahres in Kraft getreten ist. Andere Kantone könnten und müssten hier endlich nachziehen.
Art. 47 des Schweizer Bankengesetzes
Der Art. 47 des Schweizer Bankengesetzes (Verletzung des Bankgeheimnis) erlangte mit der Publikation der Suisse Secrets im Februar 2022 notorische Berühmtheit: So sieht das Gesetz für jegliche Weitergabe gewisser Bankdaten hohe Strafen oder sogar Gefängnis vor - unabhängig davon, ob diese Daten (wie bei den Suisse Secrets und anderen Leaks) von grossem öffentlichen Interesse sind oder nicht. Eine Folge davon war, dass der Recherchendesk von Tamedia darauf verzichtete, bei dem internationalen Journalist*innenkonsortium mitzuarbeiten, das die geleakten Daten zur Credit Suisse analysierte und veröffentlichte.
Was für Journalist*innen gilt, gilt auch für NGOs. Seit der Verschärfung von Art. 47 des Bankengesetzes im Jahr 2015 macht sich jede Person der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig, die gestohlene Bankdaten veröffentlicht. Seither müssen auch wir uns immer wieder fragen, wie mit Leaks von Schweizer Banken umgegangen werden soll. Und wie wichtig solche internen Informationen über unethisches oder illegales Firmenverhalten sind, zeigt sich gerade in den Diskussionen um die Einfrierung von Oligarchen-Vermögen. Dank Suisse Secrets konnte die EU ihre Sanktionen auf weitere Familienmitglieder russischer Oligarchen ausweiten. Diese wurden wiederum von der Schweiz übernommen. So schliesst sich der Kreis.
Trotz wachsender internationaler Kritik hält der Bundesrat bislang an der Einschränkung der Recherche- und Pressefreiheit durch das Bankgeheimnis fest. Seine Antwort auf die Kritik von Irene Khan, der UNO-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit, lautet lapidar, er habe keine Kenntnis von einem Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang. Genauso funktioniert Selbstzensur.
Angriffe auf Steuerbefreiung von NGOs
Ein drittes Element zur Abschreckung und Einschüchterung der Schweizer Zivilgesellschaft waren die orchestrierten parlamentarischen Angriffe auf NGOs im Zuge der Konzernverantwortungsinitiative. So lancierte der Glencore-Lobbyist Ruedi Noser beispielsweise eine Motion, welche die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen abschaffen wollte, wenn diese politisch (zu) aktiv sind. Diese Attacke auf ein demokratisches Grundrecht konnte glücklicherweise vereitelt werden.
Die investigative Arbeit von NGOs und Medien in der Schweiz stösst derzeit also auf grosse Hindernisse.
SLAPPs sind dabei nur die Spitze des Eisbergs, die den zivilgesellschaftlichen und journalistischen Recherche-Eifer nicht nur bremsen, sondern ganz zum Erlahmen bringen könnten.
Anstatt die Hürden für superprovisorische Verfügungen zu senken und damit SLAPPs zu fördern – so geschehen in der Revision der Zivilprozessordnung im Mai 2022 – muss das Parlament sich die EU zum Vorbild nehmen und eine entsprechende Anti-Slapp-Gesetzgebung erlassen. Gleichzeitig ist das Bankgeheimnis zu Gunsten der Medienfreiheit umgehend zu revidieren und der parlamentarische Prozess für ein robustes, nationales Whistleblowergesetz wiederaufzunehmen.
«What matters is the information, not what you think about it» (Anna Politkovskaya)
Angela Mattli ist Co-Geschäftsleiterin, leitet den Fachbereich Rohstoffe, Handel und Finanzen und kennt mittlerweile die kantonalen Anwaltsverzeichnisse besser als ihr lieb ist.
Kontakt: angela.mattli@publiceye.ch
Twitter: @AngelaMattli
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