Biopiraterie und die Rolle der Schweiz
1. Mai 2018
Rund 1000 Milliarden Schweizer Franken werden jährlich mit Produkten umgesetzt, die auf biologischen Ressourcen basieren (insbesondere Medikamente und landwirtschaftliche Produkte, aber auch Kosmetika). Allzu oft geschieht dies ohne jegliche Gegenleistung an die Ursprungsländer und die Bevölkerungen, die diese Ressourcen über Jahrtausende hinweg nachhaltig genutzt und ihre Vielfalt bewahrt haben.
Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, wurden von den Vereinten Nationen zwei internationale Übereinkommen verabschiedet: der internationale Saatgut-Vertrag und die Biodiversitätskonvention. Die Biodiversitätskonvention von 1992 anerkennt die Souveränität der Staaten über ihre genetischen Ressourcen. Sie sieht vor, dass die Ursprungsstaaten und indigene Gemeinschaften ihre vorherige Einverständniserklärung (prior informed consent) für den Zugang zu ihren Ressourcen und ihrem Wissen geben. Ebenso haben sie ein Recht auf einen gerechten und ausgewogenen Vorteilsausgleich aus dem Nutzen, der aus der Verwendung dieser Ressourcen entsteht. Nur werden diese Prinzipien leider beinahe systematisch umgangen, was als Biopiraterie bezeichnet wird - ein heute weit verbreitetes Phänomen.