Arbenz-Bericht zum World Economic Forum (WEF) - Erklärung von Bern fordert Meinungsäusserungs- und Bewegungsfreiheit in Davos
6. September 2001
Die Bündner Behörden wollen die Anliegen der WEF-KritikerInnen grundsätzlich stärker berücksichtigen. Sie halten aber einen "kompletten, WEF-Anhängern wie WEF-Gegner umfassenden "liberté, fraternité, égalité"-Zustandes" nicht für möglich. Die EvB verlangt dagegen die Durchsetzung der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte für alle. Die Meinungsäusserungs- und Bewegungsfreiheit, das heisst ein freier Zugang nach Davos, sollte 2002 unbedingt gewährleistet werden. Die Gegenveranstaltungen wie das Public Eye on Davos und friedliche Demonstrationen müssen auch während des WEF möglich sein. Die EvB wehrt sich gegen eine allfällige erneute Abschottung von Davos und gegen die Einführung von Badges, mit denen lediglich die BesucherInnen des Public Eye on Davos die polizeilichen Blockaden passieren könnten. Die Kritik am WEF und der von ihm propagierten Wirtschaftspolitik muss auch vor Ort möglich sein. Der Arbenz-Bericht bezeichnet die Kritik der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) stellenweise als emotionsgeladen. Dies ist ein Affront gegen viele globalisierungskritsche NGOs, die fundierte Argumente gegen eine einseitig wirtschaftliche Globalisierung vorbringen und alternative Ansätze einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft entwickeln. Der Bericht schlägt den Aufbau eines Begegnungsforums ausserhalb des WEFs vor, um eine Plattform für den Kontakt zwischen WEF-BefürworterInnen und -KritikerInnen zu ermöglichen. Die EvB sieht keinen Anlass für ein weiteres Forum, da die von ihr koordinierte Konferenz "The Public Eye on Davos" im Unterschied zum WEF öffentlich zugänglich ist. Sie steht auch den TeilnehmerInnen des WEF für einen freien Meinungsaustausch offen. Das WEF sollte stattdessen die im Bericht angeregte grössere Transparenz und öffentlichkeitsgerechtere Informationspolitik beherzigen, damit eine breite Diskussion über die Themen des WEF möglich wird.