Zwei Studien zeigen: Massnahmen für Nutzpflanzenvielfalt greifen nicht
11. März 2011
Basis einer langfristigen Ernährungssicherung ist einerseits die Vielfalt, aber auch die nachhaltige Verwendung von Nutzpflanzen. Ohne diese Vielfalt fehlt den Züchterinnen und Bauern die Grundlage, um auf kommende Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel reagieren zu können.
Ziel des „Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ ist die Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt. Dies geschieht unter anderem über die Aufteilung des Nutzens („Benefit-Sharing“) zwischen den NutzerInnen der Vielfalt, also z.B. den Saatgutunternehmen, und denjenigen, welche die Vielfalt zum grossen Teil geschaffen haben und erhalten, also den Bauern und Bäuerinnen des Südens. Durch diesen Mechanismus sollen für die Erhaltungsarbeit die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Ein multilaterales System regelt im Rahmen des Vertrages den Zugang zu den Ressourcen und das „Benefit-Sharing“.
Die neuen Studien der Erklärung von Bern zeigen nun auf, dass dieses multilaterale System nicht funktioniert. Viele Nutzer umgehen die Regeln des Vertrages, indem sie ihre genetischen Ressourcen in den USA beziehen, welche den Vertrag noch nicht ratifiziert haben. Zudem haben auch nach sieben Jahren noch keine Zahlungen der Nutzer stattgefunden – von „Benefit Sharing“ kann bis dato also keine Rede sein. Das vom 14. bis 18. März 2011 in Bali tagende Lenkungsorgan des Vertrages muss nun einen Prozess einleiten, an dessen Ende neue Regeln stehen, welche die Nutzer zu Zahlungen verpflichten. So würden diese endlich einen Beitrag zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt leisten. „Es ist inakzeptabel, dass Saatgutkonzerne als Trittbrettfahrer von der Nutzpflanzenvielfalt profitieren, ohne etwas zu ihrer Erhaltung beizutragen“, sagt François Meienberg von der Erklärung von Bern.
Neben der Weiterentwicklung des multilateralen Systems werden in Bali auch die Bauernrechte ein zentrales Thema sein. Damit die Bauern und Bäuerinnen auch weiterhin die Vielfalt erhalten und weiterentwickeln können, muss ihr Recht, Saatgut und Vermehrungsmaterial frei zu vermehren und wieder anzubauen, erhalten werden. Immer häufiger werden jedoch die Rechte der Bauern durch Patente von Saatgutunternehmen ausgehöhlt. Die Verwendung des eigenen Saatgutes ist mittlerweile vielerorts verboten. Deshalb fordern Bauern- und Nichtregierungsorganisationen eine konsequente Durchsetzung der Bauernrechte und vom Saatgutvertrag-Lenkungsorgan klare Richtlinien für die Umsetzung.
- Claudio Chiarolla (IDDRI, Paris) and Stefan Jungcurt (IASS, Potsdam), März, 2011, Outstanding Issues on Access and Benefit Sharing under the Multilateral System of the International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, eine Hinterg
- Edward Hammond, März, 2011, How US Sorghum Seed Distributions Undermine the FAO Plant Treaty’s Multilateral System. Ein Bericht der Erklärung von Bern, des Development Fund (Norwegen) und des African Center for Biosafety (Südafrika).