Abacha-Affäre: Weitergehende Konsequenzen gefordert

Die Massnahmen der Eidgenössischen Bankenkommission zur Abacha-Affäre werden der groben Fahrlässigkeit, welche die verantwortlichen Banken an den Tag gelegt haben, nicht gerecht. Die Erklärung von Bern und die Aktion Finanzplatz Schweiz fordern, dass entsprechende Vergehen zwingend personelle Konsequenzen auf oberster Stufe haben müssen. Zudem soll die Kapitalflucht zur Steuerhinterziehung verboten werden, damit der Sumpf der Geldwäscherei trocken gelegt werden kann.


Im Juli 1998 teilte die Eidgenössische Bankenkommission der Erklärung von Bern mit, eine Untersuchung über die Suharto-Gelder in der Schweiz sei nicht nötig, da die Banken ausreichende Lehren aus der Marcos-Affäre gezogen hätten. Im Herbst 1999 wurde bekannt, dass 17 schweizerische Banken mehr als 150 Konten des nigerianischen Abacha-Clans mit einem Stand von rund 650 Millionen Dollar unterhielten. Die Banken blamierten damit die EBK und stellten ihr Kontrollorgan als naiv, vertrauensselig und machtlos bloss.

Das Verschulden gerade der hauptbeteiligten CS wiegt schwer: Die Bank liess sich von den Söhnen des nigerianischen Diktators mit einfachen Tricks grobfahrlässig übertölpeln. Wie das Magazin „Facts“ zeigte, war Mohammed Sani innerhalb der CS seit September 1997 als Sohn Abachas bekannt. Dies führte jedoch nicht zu Konsequenzen.
Die von der Bankenkommission beschlossenen Massnahmen werden der systematischen Grobfahrlässigkeit der hauptverantwortlichen Banken nicht gerecht. Die EBK versucht, mit einigen symbolischen Massnahmen den Ruf des Finanzplatzes wiederherzustellen, ohne die Rolle der Schweiz als internationale Fluchtgelddrehscheibe zu gefährden. So wird der CS beispielsweise erlaubt, eine ausserordentliche Revision durch die eigene Revisionsstelle durchführen zu lassen. Die EBK folgt damit der traditionellen Devise des Schweizer Finanzplatzes, so spät wie möglich so wenig wie nötig zu unternehmen.

Die Erklärung von Bern und die Aktion Finanzplatz Schweiz stellen folgende Forderungen auf:

  • Schwere Verstösse gegen das Geldwäschereigesetz und die Entgegennahme von Potentatengeldern müssen zwingend personelle Konsequenzen auf der Ebene der Geschäftsleitungen der beteiligten Banken haben. Nur so werden die Banken wirksame Kontrollsysteme aufbauen, anstatt Grobfahrlässigkeit zu tolerieren.
  • Auch die Geschäftsleitung der CS-Gruppe muss personelle Konsequenzen ziehen, statt die Verantwortung für das Systemversagen ihrer Bank auf untere Chargen abzuschieben.
  • Zukünftig muss in der Schweiz auch die Kapitalflucht zur Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt und der Rechtshilfe unterstellt werden. Nur so wird es gelingen, den Sumpf der Geldwäscherei trockenzulegen.
  • Die EBK muss die personellen Kapazitäten erhalten, um den Finanzplatz Schweiz wirksam und unabhängig kontrollieren zu können.