Abacha-Fluchtgelder in der Schweiz: Ogoni fordern einen gerechten Anteil
8. Dezember 2000
Anlässlich einer Pressekonferenz vom 8.12.2000 in Zürich forderte Deebii Nwiado, Vertreter von MOSOP (Movement for the Survival of the Ogoni People), dass die Ogoni und auch andere Bevölkerungsgruppen im erdölreichen Nigerdelta einen Teil der Fluchtgelder des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha erhalten sollten, die sich auf gesperrten Schweizer Bankkonten befinden. Betroffen ist vor allem die Crédit Suisse Gruppe, gegen welche die Bankenkommission eine Klage wegen der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht eingereicht hat. MOSOP wurde vom Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie Schweiz (infoe CH) darüber unterrichtet, dass sich 670 Mio. US Dollar auf Schweizer Banken befinden und aufgrund eines nigerianischen Rechtshilfegesuches eingefroren wurden. MOSOP begründet ihre Forderung dadurch, dass es sich bei den Fluchtgeldern um Staatsgelder handelt, die zu 90% aus Petrodollars gespiesen würden. Die Ogoni leiden in starkem Masse unter den Schäden, die die Erdölkonzerne und der Staat verursacht haben. Ebenso seien die vom Staat begangenen Menschen-rechtsverletzungen massiv. Insbesondere unter Abacha haben die Ogoni viel Leid erfahren. Unter anderem wurde der MOSOP-Gründer Ken Saro Wiwa und acht weitere Ogoni-Vertreter vor fünf Jahren von Abachas Regierung ermordet. Seit 1993 würde Shell zwar nicht mehr im Gebiet arbeiten, weil sie von den Ogoni daran gehindert würden. Die Schäden bestünden aber weiterhin. Die Ogoni bekommen auch keine Gewinnbeteiligung an der Erdölförderung, welche den anderen Gruppen heute ausbezahlt würden. Wie Nwiado betonte, gehe es MOSOP bei der Forderung nicht um die ganze Summe: „Es geht uns mit der Forderung nach einem Teil der Abacha-Gelder darum, dass wir damit einige der Umweltschäden beheben und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen helfen wollen“, sagte Nwiado gegenüber der Presse. Unterstützt wird die Forderung von infoe CH, der Erklärung von Bern (EvB) und von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Peter Bosshard (EvB) verwies darauf, dass im Falle der Marcos-Gelder Menschenrechtsopfer aus den Philippinen in den 90er Jahren Anspruch auf Fluchtgelder in der Schweiz erhoben haben. Diese Ansprüche wurden auf die von der Schweiz 1994 unterzeichneten UNO-Konvention gegen die Folter abgestützt. Nach Artikel 14 dieser Konvention muss den Folteropfern eine Entschädigung zugesprochen werden. Das Bundesgericht schützte diese Ansprüche der Folteropfer in seinem Entscheid von 1997 und die Überweisung der Gelder erfolgte mit der Auflage, dass die philippinische Regierung die Folteropfer zu entschädigen habe. Im Fall der Abacha-Gelder fordert die EvB nun von Bundesrätin Ruth Metzler, dass bei keiner gütlichen Einigung zwischen der nigerianischen Regierung und MOSOP der Bundesrat beide Parteien zu Verhandlungen in die Schweiz einladen soll. Falls solche Verhandlungen ergebnislos verlaufen, soll der Bundesrat analog zum Marcos-Fall die Auszahlung an die Entschädigung der Folteropfer knüpfen.
Hanspeter Bigler (GfbV) legte in seinem Beitrag dar, dass von der Einhaltung der Menschenrechte in Nigeria immer noch nicht geredet werden kann. Anhand neuerer Menschen-rechtsverletzungen in diesem Jahr (Zerstörung der Stadt Odi, Zerstörung von Häusern, Verhaftungen und Ermordung von mindestens einer Person im Ogoni-Dorf K-Dere durch die paramilitärische Bereitschaftspolizei) wird deutlich, dass Nigeria in Menschenrechtsfragen noch einen langen Weg zu beschreiten hat.
Laut Tobias Haller (infoe CH) sei die Schweiz nicht nur als Hort von Fluchtgeldern in diesem Fall gefordert, sondern auch durch den Umstand, dass die Schweiz einen Grossteil des hier verbrauchten Rohöls aus Nigeria importieren würde. Die Schweiz bezieht Erdöl zu 90% aus Afrika und davon um die 50% aus Nigeria. In welcher Weise die Ogoni und andere Bevölkerungsgruppen im Nigerdelta durch Erdölkonzerne wie Shell und den nigerianischen Staat zu leiden haben, verdeutlicht die fast 700 Seiten umfassende Studie „Fossile Ressourcen, Erdölkonzerne und indigene Völker“ (Focus Verlag, Giessen) von infoe CH. In dieser im November 2000 erschienenen Studie, die in Zusammenarbeit mit Studierenden des Ethnologischen Seminars der Universität Zürich entstand, ist der Fall Nigeria aber nur ein von insgesamt 8 dargestellten Länderbeispielen. Die Studie zeigt, dass sich der oft gegenüber Erdölkonzernen gemachte Vorwurf, sie würden die Umweltschäden auf die lokale Bevölkerung abwälzen und diese zudem mittels einer Spaltungsstrategie gefügig machen, empirisch erhärten lässt.
Referat von Peter Bosshard, Erklärung von Bern Umfangreiche Vermögen der Familie Abacha sind in der Schweiz blockiert. Bevor sie im Rahmen des laufenden Rechtshilfeverfahrens an Nigeria ausbezahlt werden können, müssen (gemäss IRSG zumindest in der Regel) Sani Abacha bzw. seine Nachfahren rechtskräftig verurteilt werden. Zudem braucht es eine Schlussverfügung des Bundesamts für Justiz.
Deebii Nwiado hat die Forderung der MOSOP vorgestellt, wonach ein Teil der in der Schweiz blockierten Abacha-Gelder den Ogoni zugute kommen sollen, welche unter der Militärdiktatur Opfer von Folter und Menschenrechtsverletzungen wurden. Die Erklärung von Bern unterstützt diesen Anspruch der MOSOP. Er ist nicht nur moralisch, sondern auch aufgrund des Völkerrechts und der schweizerischen Rechtssprechung gerechtfertigt.
Zum Völkerrecht. Die UNO-Konvention von 1984 gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung hält in Artikel 14 fest: „Each State Party shall ensure in its legal system that the victim of an act of torture obtains redress and has an enforceable right to fair and adequate compensation, including the means for as full rehabilitation as possible.” (Siehe Beilage) Die Schweiz war aktiv an der Ausarbeitung dieser Konvention beteiligt und hat sie ratifiziert.
Die Folteropfer der Marcos-Diktatur in den Philippinen erhoben in den 90er Jahren aufgrund der UNO-Konvention Anspruch auf eine Entschädigung aus den Marcos-Geldern, welche 1986 in der Schweiz blockiert worden waren. Im Juni 1996 reichte Nationalrätin Regine Aeppli ein Postulat ein. In diesem forderte sie den Bundesrat auf, Delegationen der philippinischen Regierung und der Folteropfer in die Schweiz einzuladen, um die Marcos-Gelder in Einigungsverhandlungen aufzuteilen. Der Bundesrat nahm das Postulat entgegen. Zudem schützte das Bundesgericht wenig später den Anspruch der philippinischen Folteropfer in einem bahnbrechenden Urteil.
In seinem Entscheid über die Rechtshilfe an die Philippinen vom 10. Dezember 1997 hielt das oberste Gericht wörtlich fest: „Ist anzunehmen, dass das Opfer einer Straftat weder vom Angeschuldigten, einem Dritten (z.B. einer Versicherung) noch vom ersuchenden Staat der Rechtshilfe eine Entschädigung erlangen wird, ist sein Interesse, auf die in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte zurückzugreifen, grundsätzlich schutzwürdig (...).“ (S. 35) „Aus dem Gesagten ergibt sich, dass der Bezirksanwalt die Herausgabe der Vermögenswerte an die Philippinen zu Recht angeordnet hat. Allerdings ist die Gewährung der Rechtshilfe an die Auflagen zu knüpfen, dass die Philippinen zusichern, über die Einziehung bzw. Rückerstattung der Vermögenswerte an Berechtigte nur in einem gerichtlichen Verfahren zu entscheiden, das den im UNO-Pakt II festgelegten Verfahrensgrundsätzen entspricht, und die schweizerischen Behörden über den Stand dieses Verfahrens sowie die Vorkehrungen und Verfahren zur Entschädigung der Opfer den Menschenrechtsverletzungen unter dem Marcos-Regime auf dem laufenden halten.“ (S. 46f.) Mit anderen Worten: Die Schweiz überwies die Marcos-Gelder an die philippinische Regierung aber mit der Auflage, dass die Regierung aus den Vermögenswerten auch die Menschenrechtsopfer der Marcos-Diktatur entschädige.
Dies ist ein Präzedenzfall. Wir hoffen grundsätzlich, dass die neue nigerianische Regierung aus eigenem Antrieb eine gütliche Lösung über die Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen unter den Ogoni und anderen Bevölkerungsgruppen findet. Falls dies nicht geschieht, steht die Schweiz - als der Hort eines beträchtlichen Teils der Abacha-Gelder - in der Pflicht. Zur Unterstützung der Forderung der MOSOP richten wir heute die folgenden beiden Forderungen an die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Ruth Metzler:Falls es zwischen der nigerianischen Regierung und der MOSOP nicht zu einer gütlichen Einigung über die Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen kommt, soll der Bundesrat die beiden Parteien für Einigungsverhandlungen in die Schweiz einladen.
Falls solche Verhandlungen nicht zur Einigung führen, soll der Bundesrat analog zum Präzedenzfall der Marcos-Gelder die Auslieferung der Abacha-Gelder an die Auflage knüpfen, dass daraus auch die Folteropfer entschädigt werden.
Es ist positiv, dass die Menschenrechte im Völkerrecht an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz unterstützt die Menschenrechte und die Demokratisierung in Nigeria. Demokratisierung und Versöhnung bedingen jedoch die Entschädigung der Opfer und die Wiedergutmachung. Die Mittel dafür sind im Fall Nigerias vorhanden. Als Hort der Abacha-Gelder trägt die Schweiz eine Mitverantwortung, eine solche Entschädigung sicherzustellen.