Aussenwirtschaftsbericht 2004
7. März 2005
Erstmals hat der Bundesrat zum alljährlichen Aussenwirtschaftsbericht 2004 auch seine zukünftige Aussenwirtschaftsstrategie formuliert. Die Erklärung von Bern bemängelt, dass folgende entwicklungs- und demokratiepolitischen Überlegungen nicht berücksicht werden:
Erstens: die neue Strategie soll als Richtschnur gelten, um den Marktzugang für Schweizer Anbieter im Ausland weiter zu verbessern, mögliche Auswirkungen dieser Politik auf die Länder des Südens werden nicht miteinbezogen. Dies ist umso bedenklicher, als sich die Schweiz verpflichtet hat, mitzuhelfen, die UNO-Entwicklungsziele zu erfüllen, das heisst, weltweit die Armut bis ins Jahr 2015 auf die Hälfte zu senken.
Zweitens: die Strategie bezeichnet die Einbindung der ärmeren Länder in die Weltwirtschaft als das geeignete Mittel, um Armut zu vermindern, obwohl längstens bekannt ist, dass vor allem diejenigen Entwicklungsländer wirtschaftlich erfolgreich waren, die einen gelungenen Mix zwischen Marktöffnung und Schutz einzelner Sektoren angewandt haben.
Drittens: die Strategie fordert, dass vermehrt internationale Liberalisierungsabkommen unterzeichnet werden sollen, um den Wettbewerbsdruck im Inland zu fördern. Dies ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig, hat doch bisher der Bundesrat immer versichert, dass er zum Beispiel in der WTO keine Liberalisierungsverpflichtungen in Bereichen des Service public ohne gesetzliche Grundlage eingeht.
Viertens: der Bundesrat will noch vermehrt bilaterale Freihandels- und Investitionsabkommen mit Entwicklungsländern abschliessen und dabei auch Klauseln zum Geistigen Eigentum einbeziehen, die über die WTO-Regelungen hinausgehen. Diese WTO-Plus-Abkommen beschneiden das Recht der Bäuerinnen und Bauern auf Wiederverwendung und Austausch ihres Saatgutes und erschweren die lokale Produktion und den Import von Generika.
Die Erkärung von Bern fordert das Parlament auf, den Bericht zurückzuweisen und die darlegten Punkte nochmals zu überdenken.