Die EFTA soll es unterlassen, Entwicklungsländern Patente auf Leben aufzudrängen
26. Juni 2003
Die Regierungen der EFTA-Staaten betonen immer wieder, dass das WTO Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) die Entwicklungsländer nicht dazu verpflichtet, die Patentierung von Pflanzen und Tieren zuzulassen und dass es diesen hinsichtlich des Schutzes von Pflanzensorten viel Flexibilität belässt. Gleichzeitig schliesst die EFTA aber bilaterale Handelsabkommen ab, welche Entwicklungsländer dazu verpflichten, die Patentierung von Leben zu erleichtern und die Rechte der Bauern einzuschränken. Diese „TRIPS-plus“ Bestimmungen in den EFTA-Freihandelsabkommen werden z.B. das Recht der Bauern einschränken, Saatgut frei untereinander auszutauschen. Als Konsequenz werden sie immer öfter den transnationalen Saatgut-Unternehmen Gebühren bezahlen müssen.
Die vier Nichtregierungsorganisationen sind der Ansicht, dass diese Politik grundlegend falsch ist und den Entwicklungspolitiken der vier EFTA-Staaten widerspricht. In einem offenen Brief an die in Kristiansand versammelten EFTA-Minister, fordern sie die Regierungen der EFTA-Staaten auf, sofort aufzuhören, solche „TRIPS-plus“ Abkommen mit Entwicklungsländern abzuschliessen.
Das Abkommen mit Chile ist das fünfte Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten mit einem Entwicklungsland abschliessen. Zuvor hatten sie mit Marokko (1997), der Palästinensischen Autonomiebehörde (1998), Mexiko (2000) und Jordanien (2001) solche Verträge vereinbart. Alle diese Abkommen enthalten „TRIPS-plus“ Bestimmungen. Gegenwärtig verhandeln die EFTA-Staaten solche Abkommen mit Ägypten, Libanon, Südafrika und Tunesien. Die Nichtregierungsorganisationen befürchten, dass die EFTA-Staaten auch diese Länder unter Druck setzen werden, Bestimmungen über die Patentierung von Leben zuzustimmen, zu welchen sie unter den WTO-Regeln nicht verpflichtet wären.