Die Erklärung von Bern warnt vor einer Ausweitung der Exportrisikogarantie auf das Zahlungsrisiko von privaten Käufern
19. November 2003
Die EvB warnt, dass mit der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie ein Paradigmenwechsel eingeläutet wird, der schlussendlich zu Lasten der Steuerzahler geht.
Zur Beurteilung der von ihr gedeckten Risiken musste die ERG bisher nur Banken beurteilen und konnte dazu auf ein internationales Banken-Kreditrating zurückgreifen. Die neue öffentliche Anstalt soll nun auch die kommerziellen Risiken von privaten ausländischen Käufern schweizerischer Exporteure tragen. Die EvB gibt zu Bedenken, dass die Abschätzung der Bonität privater Kunden sehr aufwändig ist und die Deckung privater Risiken die Eigenwirtschaftlichkeit der ERG bedrohen könnte. Die Mitarbeiter der neuen Anstalt müssten sich jeweils vor Ort ein Bild von der Zahlungsfähigkeit sowie der entwicklungspolitischen – und umweltpolitischen Kohärenz der privaten Schuldner machen. „Ganz abgesehen von den Unsicherheitsfaktoren einer solchen Beurteilung, hat dies hohe administrative Kosten zur Folge“, sagt Christine Eberlein von der EvB.
Auch aus ordnungspolitischer Sicht hat die EvB grosse Zweifel an der Umwandlung der ERG in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. „Der Bund nimmt damit den Platz von privaten Versicherern ein und deckt was diesen zu riskant erscheint. Einmal mehr werden damit grosse private Risiken der öffentlichen Hand überlassen“, konstatiert Jean-Claude Huot vom Sekretariat der EvB in Lausanne.
Die EvB fordert zudem, dass eine neue öffentliche Anstalt zur Exportrisikoversicherung endlich verbindliche Umwelt- und Sozialstandards einführt. Sollte in Zukunft tatsächlich ein Verwaltungsrat die Geschäfte der ERG lenken, fordert die EvB einen Einsitz für Nichtregierungsorganisationen.