Die EvB begrüsst den Entscheid des Bundesrates zum Kulturgütertransfergesetz
22. November 2001
Das KGTG erlaubt die Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1971 über Massnahmen zum Verbot und der Verhütung des illegalen Kulturgüterhandels, welcher bereits 91 Staaten beigetreten sind. Die Schweiz regelt mit dem KGTG endlich die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut und schafft insbesondere Bestimmungen zum Handel mit illegal eingeführten Kulturgütern. Bis anhin kennt die Schweiz auf Bundesebene keine Bestimmungen zum Import, Handel und Schutz von schweizerischem und fremdem Kulturerbe, obwohl sie zu den vier grössten Kulturhandelsnationen gehört und international einen Umschlagplatz für den illegalen Handel mit Kulturgütern darstellt.
Der Bundesrat schlägt nun dem Parlament vor, die UNESCO-Konvention zu ratifizieren und überweist den eidgenössischen Räten den überarbeiteten Entwurf des KGTG, welches nun dazu beitragen soll, Diebstähle, Raubgrabungen und den Schmuggel von Kulturgütern einzudämmen.
Leider erwächst dem Gesetz aus Kunsthandelskreisen grosse Opposition. Dieser Opposition ist auch zuzuschreiben, dass der Gesetzesentwurf, trotz der überwiegenden Zustimmung in der Vernehmlassungphase, nun in abgeschwächter Form dem Parlament vorgelegt wird. Insbesondere zu bedauern ist, dass der Bundesrat die im Vorentwurf vorgesehene Meldepflicht für den Kunsthandel und das Auktionswesen bei rechtswidrig oder illegal eingeführten Waren fallen liess.