Die EvB fordert die Ausweitung des internationalen Insolvenzverfahrens für überschuldete Staaten.
27. September 2002
Die EvB begrüsst, dass der IWF den Privatsektor bei der Lösung der Finanzkrisen stärker einbinden will. „Der IWF Vorschlag einen weltweiten gesetzlichen Rahmen einzuführen, der alle Beteiligten in ein unabhängiges Schuldenrestrukturierungsverfahren einbindet, wäre ein bedeutenden Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis. Er würde für Länder mit einer schwelenden Finanzkrise wie Argentinien endlich einen Ausweg bieten.“ sagt Christine Eberlein von der EvB.
Auch die Einführung eines unabhängigen internationalen Schlichtungskomitees (Dispute Resolution Forum), welches die Gläubigeransprüche prüft und das Schlichtungsverfahren leitet, kommt dem von der EvB geforderten unabhängigen Schiedsgerichtsverfahrens sehr nahe.
Grundsätzliche Kritik übt die EvB jedoch daran, dass sich der IWF Vorschlag nur auf private Kreditgeber bezieht und daher hauptsächlich auf überschuldete emerging markets zugeschnitten ist. „Dies würde zwei Klassen von Schuldnerländern schaffen. Nur Schuldnerländer mit einem hohen Anteil privater Schulden könnten profitieren. Länder mit hohen multilateralen oder öffentlichen Schulden müssten dagegen weiter langwierig auf eine Lösung ihres Schuldenproblems warten. Die Finanzkrisen der Türkei oder Brasiliens würden damit vorerst nicht gelöst“ sagt Christine Eberlein von der EvB. Je länger die Überschuldung eines Landes dauert, desto kostspieliger ist sie infolge der steigendenden Zinsen und desto höher ist die Belastung für die Steuerzahler. Deshalb fordert die EvB eine rasche Umsetzung des IMF Vorschlags und eine Ausweitung für alle Schuldentypen und für alle überschuldeten Länder.