Die EvB unterstützt UNO Normen für Unternehmen
29. März 2004
Die UNO-Normen beinhalten unter anderem Arbeitnehmerrechte (Verbot der Zwangs- und Pflichtarbeit und der Kinderarbeit), sowie Bestimmungen im Bereich Verbraucher- und Umweltschutz. Es handelt sich nicht um ein neu geschaffenes Re-gelwerk. Sie basieren auf bestehenden Abkommen, Konventionen und anderen Do-kumenten auf und erklären, wie sich diese auf Unternehmen anwenden lassen. Zwar halten die UNO-Normen durchgängig am Vorrang der staatlichen Verantwortung fest, schreiben aber darüber hinaus auch den Unternehmen innerhalb des eigenen Tätigkeits- und Einflussbereiches die bindende Verpflichtung zur Wahrung und För-derung der Menschenrechte zu. Damit gehen sie deutlich weiter als bereits imple-mentierte freiwillige Instrumente wie der Global Compact oder Verhaltenskodizes einzelner Unternehmen.
Die durch den einflussreichen Wirtschaftsverband der Internationalen Handelskam-mer (ICC) vertretenen Grosskonzerne – sowie die Regierung der USA – setzen alles daran, dass die Menschenrechtskommission die Vorlage über die UNO-Normen zurückweist. Demgegenüber fordert die EvB von den Delegierten, dem Druck der Wirtschaftslobby stand zu halten und nichts zu tun, was die UNO-Normen schwä-chen könnte, sondern ihren Inhalt im Hinblick auf eine Entscheidung an der näch-sten Sitzung im 2005 breit bekannt zu machen, wie dies die Subkommission em-pfiehlt. Denn eine überstürzte Ent-scheidung über die Vorlage an der aktuellen, sechzigsten Sitzung der Menschenrechtskommission erachtet die EvB nicht als wün-schenswert, zumal eine Annahme der UNO-Normen angesichts des herrschenden Klimas von Desinformation und Missverständnissen wenig wahrscheinlich ist.