Entwicklungshindernis Biopiraterie: EvB und Betroffene klagen beim Europäischen Patentamt
8. Mai 2008
Die deutsche Firma Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel hat derzeit am meisten Patente für die medizinische Verwendung der Kap-Pelargonie. Aus dieser Geranienart entwickelt Schwabe auch ihren Umsatzrenner Umckaloabo, ein Mittel gegen Bronchitis. Zwei erteilte Patente – eines auf dem Extraktionsverfahren des Wirkstoffs, ein anderes für die Benützung der Pelargonie als AIDS-Medikament – werden nun durch die Alice Community aus Südafrika (vertreten durch ACB) angefochten. „Unsere Gemeinschaft möchte verhindern, dass Firmen behaupten, sie hätten dieses Medikament erfunden. Denn die Firmen verhalten sich wie Diebe, die unser traditionelles Wissen stehlen“, sagt die Sprecherin der Alice Community, Nomthunzi Sizani. „Zudem stehen die Aktivitäten von Schwabe in Widerspruch zur Biodiversitätskonvention“ ergänzt Mariam Mayet, Direktorin des ACB.
Einen anderen Fall, in dem die Regeln der dieser 1992 verabschiedeten Konvention verletzt wurden, hat das Third World Network (TWN) kürzlich aufgedeckt. Länder wie Indonesien, Thailand oder Vietnam haben der Weltgesundheitsorganisation in gutem Glauben Vogelgrippe-Viren weitergegeben, um Impfstoffe zu entwickeln. Doch die Viren landeten bei Pharmakonzernen, die auf den genetischen Ressourcen Patente anmeldeten – ohne Wissen der Geberländer. Eine Aufteilung des Nutzens, wie die Biodiversitätskonvention dies vorschreibt, hat nie stattgefunden. „Eine gerechte Aufteilung des Nutzens würde in diesem Fall einen wichtigen Beitrag leisten, um Entwicklungsländer besser gegen eine Pandemie und ihre Folgen zu wappnen“, stellt TWN-Sprecherin Sangeeta Shashikant fest.
In den beiden letzten Maiwochen findet in Bonn die 9. Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention statt. Auf dem Programm stehen auch Verhandlungen für ein Regime, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung des Nutzens konkretisieren soll. Wie notwendig dieses Regime ist, zeigen die beiden aktuellen Biopiraterie-Fälle, welche jedoch bloss die Spitze des Eisbergs darstellen. „In der Pflicht bei der Biopiraterie-Bekämpfung sind insbesondere Nutzerländer wie die Schweiz. Sie müssen dafür sorgen, dass Erfindungen und Produkte, welche die Regeln der Biodiversitätskonvention verletzen, weder ein Patent noch eine Marktzulassung bekommen“, fordert François Meienberg von der Erklärung von Bern.