Europäisches Patentamt widerruft Biopiraterie-Patent – Erfolg für die Erklärung von Bern
26. Januar 2010
Ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten des EvB-Einspruchs war die fehlende Erfindungshöhe. Die deutsche Pharmafirma Schwabe hatte ein Patent auf die Wirkstoffextraktion aus der Pelargoniumwurzel für die Herstellung des Bronchitismittels Umckaloabo angemeldet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Erfindung Schwabes, sondern um ein bekanntes Verfahren, das schon in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde. „Wir freuen uns, dass Schwabe mit dem Urteil das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren“, sagte Mariam Mayet vom African Center for Biosafety nach dem heutigen Entscheid.
„Das Patent hätte nie erteilt werden dürfen“, sagt François Meienberg von der Erklärung von Bern. „Dass dies trotzdem geschah, wirft ein schlechtes Licht auf die Prüfabteilung des Europäischen Patentamtes.“ Trotz des Erfolgs zeigen die Verhandlungen, dass ein Systemwechsel im Patentrecht notwendig ist. In Zukunft sollte beim Einreichen von Patentanträgen immer dargelegt werden, dass die Nutzung der genetischen Ressourcen sowie des traditionellen Wissens im Einklang mit der Biodiversitätskonvention stehen. Werden genetische Ressourcen ohne Zustimmung des Geberlandes genutzt und wird der Nutzen nicht mit ihm geteilt, sollen die Ressourcen weder patentiert noch kommerzialisiert werden können. Dies fordern Entwicklungsländer im Rahmen der WTO und der Biodiversitätskonvention.