Europäisches Patentamt widerruft Patent von Monsanto
21. Januar 2016
Ein Brief mit dieser Forderung traf einen Tag vor der Anhörung am EPA ein. Offensichtlich wurde das Patent in einem Akt von Biopiraterie unter Verletzung indischer Gesetze und internationaler Übereinkommen angemeldet. Christoph Then von der internationalen NGO-Koalition Keine Patente auf Saatgut!, welcher auch die Erklärung von Bern angehört, kommentierte den Entscheid so:
Das Patent basierte auf konventioneller Züchtung und beanspruchte Pflanzensorten. Beides darf laut europäischer Patentgesetze nicht patentiert werden. Die Erteilung des Patentes war ein klarer Rechtsbruch.
„Der Widerruf des Patents ist ein wichtiger Erfolg, aber das generelle Problem kann nicht durch Einsprüche am EPA gelöst werden. Die Politik muss dafür sorgen, dass Gesetze korrekt angewendet und Verbote nicht ausgehebelt werden. In Deutschland liegt die Verantwortung bei Justizminister Heiko Maas.“
Den Einspruch haben eingelegt:
- Erklärung von Bern
- Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
- Bund Naturschutz in Bayern e.V.
- Gesellschaft für Ökologische Forschung (Germany)
- Greenpeace
- Kein Patent auf Leben!
- Verband Katholisches Landvolk (Germany)
- Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL)
Kontakt
Christoph Then, Tel 0 151 54638040, info(at)no-patents-on-seeds.org