Finma verschont Banken, die Geldwäschereigesetze missachten
21. Oktober 2013
Gemäss Informationen des Westschweizer Fernsehens RTS hat die Finma über drei von vier Banken, gegen die nach dem arabischen Frühling Ermittlungen eröffnet worden waren, kürzlich eine Entscheidung gefällt. Obwohl diese Banken bei der Kontoeröffnung und -führung von Personen aus der Entourage des tunesischen Ex-Präsidenten Ben Ali "schwer gegen das Aufsichtsrecht verstossen haben", hat die Aufsichtsbehörde diese Entscheidungen als vertraulich eingestuft. Sie weigert sich immer noch, die Namen der involvierten Banken zu nennen. Zahnlos sind auch die verhängten Sanktionen gegen die betreffenden Institute: Einige zehntausend Franken Strafgebühr oder eine Anpassung interner Regeln stecken sie locker weg. In dieses Bild passt, dass die für die Untersuchungen verantwortliche Bundesanwaltschaft von einer strafrechtlichen Verfolgung der fehlbaren Banken absehen will.
Seit Jahren brüsten sich der Finanzplatz Schweiz und die Behörden mit einem der strengsten Anti-Geldwäschereisystemen der Welt. Es nützt aber nichts, wenn es nicht angewendet wird und die Banken, die diese Regeln verletzen, weder gerichtlich verfolgt noch wirkungsvoll sanktioniert werden. Ausserdem fällt es sehr schwer, an die Glaubwürdigkeit und Effizienz dieses Systems zu glauben, wenn die Kontrollinstanzen nicht transparenter kommunizieren, dass und wie sie seine Durchsetzung sicherstellen. Die Finma müsste verpflichtet sein, regelmässig die Einhaltung der Anti-Gesetzwäscheregeln der Banken zu überprüfen und sowohl die Ergebnisse dieser Untersuchungen als auch die Namen der fehlbaren Finanzinstitute zu veröffentlichen.
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Olivier Longchamp, EvB-Finanzexperte
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