Freihandelsabkommen mit China: Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen fordern vom Parlament die Rückweisung an den Bundesrat
19. Oktober 2013
Die Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen Alliance Sud, Erklärung von Bern, Gesellschaft für bedrohte Völker, Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft und Solidar Suisse fordern vom Parlament die Rückweisung des Freihandelsabkommen mit China. Der Bundesrat soll verbindliche menschenrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie die ILO-Kernarbeitsnormen in das Freihandelsabkommen integrieren, das gleichzeitig unterzeichnete Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Freihandelsabkommen verknüpfen und griffige Sanktionsmöglichkeiten und Überwachungsmechanismen für deren Einhaltung formulieren.
Das Freihandelsabkommen mit China ist aus menschenrechtlicher Sicht ein Rückschritt im Vergleich zu den bereits unterzeichneten Handelsabkommen der Schweiz und der EFTA-Staaten. Es werden keine verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen festgelegt, die auf die Einhaltung von international vereinbarten Mindeststandards im Bereich Menschen- und Arbeitsrechte hinwirken. Der in Schweizer Freihandelsabkommen übliche explizite Verweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fehlt vollständig. Dabei ist die Tatsache, dass der Begriff «Menschenrechte» im gesamten Vertragswerk nicht ein einziges Mal auftaucht, nicht semantischer, sondern symptomatischer Natur. Auch die Frage der Minderheitenrechte, ein besonders relevantes Anliegen im Fall von China, wird im Abkommen ignoriert.
In der aussenpolitischen Strategie 2012-2015 hat sich der Bundesrat verpflichtet, bei der Wahrung der aussenpolitischen Interessen der Schweiz die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie zu fördern. Das Freihandelsabkommen mit China läuft dieser Zielsetzung diametral entgegen.
China wird regelmässig von Nichtregierungsorganisationen wegen Missachtung der Menschenrechte und der Unterdrückung von Minderheiten kritisiert. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind weit verbreitet. Von den acht ILO-Kernkonventionen hat China die Hälfte nicht ratifiziert, darunter auch jene zum Verbot von Zwangsarbeit. Daher ist nicht auszuschliessen, dass in die Schweiz importierte und durch das Freihandelsabkommen präferenziell behandelte Produkte aus Zwangsarbeit, in unfairer Weise heimische oder aus anderen Ländern importierte Güter konkurrenzieren.
Ein fairer Wettbewerb braucht Spielregeln. Ein zentrales Element sind die international vereinbarten, arbeitsrechtlichen Minimalstandards. Daher ist es unerlässlich, dass die Schweiz in den Handelsabkommen klare Vereinbarungen zu deren Einhaltung aufnimmt. Die China-Plattform ist besorgt, dass das vorliegende Abkommen wegen den fehlenden menschenrechtlichen Standards ein gefährliches Präjudiz für künftige chinesische Freihandelsabkommen mit anderen Ländern schafft. Die Schweiz setzt mit dem vorliegenden Vertrag ihren guten Ruf als Hüterin der humanitären Tradition aufs Spiel.