Freihandelsabkommen mit China: Wo bleiben die Arbeits- und Menschenrechte?
12. Februar 2012
Bei Fragen nach dem Einbezug von Menschen- und Arbeitsrechten ins Freihandelsabkommen mit China verweist der zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann jeweils auf das bestehende "Memorandum of Understanding" (MoU). Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Absichtserklärung zur verstärkten Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Demgegenüber enthält das von der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats geforderte Nachhaltigkeitskapitel "die Verpflichtung zur Einhaltung der Grundkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation". Diese garantieren verbindliche Mindeststandards betreffend Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, die Abschaffung aller Arten von Zwangs- und Kinderarbeit sowie ein Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz.
Die „China-Plattform“, ein Zusammenschluss von Alliance Sud, Erklärung von Bern, Gesellschaft für bedrohte Völker, Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft und Solidar Suisse, hat vom Bundesrat wiederholt gefordert, die Einhaltung der Menschenrechte im Freihandelsabkommen angemessen zu berücksichtigen. Dieses Anliegen wird auch vom kürzlich erstellten Rechtsgutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) gestützt. Um sicherzustellen, dass das von der Schweiz ausgehandelte Freihandelsabkommen menschenrechtskonform ausgestaltet wird, braucht es vorgängig durchgeführte Folgeabschätzungen. Damit kann untersucht werden, welche Auswirkungen das Abkommen auf die bereits heute prekäre Menschenrechtslage der Minderheiten in China hat.
Die China-Plattform verlangt vom Bundesrat und der Schweizer Verhandlungsdelegation, dass ein substantielles Nachhaltigkeitskapitel in die Verhandlungen integriert und über den Verlauf der Verhandlungen regelmässig und proaktiv informiert wird.