Freihandelsabkommen mit Südafrika
4. März 2005
Im letzten November hat eine Koalition von 57 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die Handels- und Aussenminister der EFTA-Mitgliedstaaten (Schweiz, Liechtenstein, Island und Liechtenstein) mit einem Brief* aufgefordert keine Bestimmungen in das Freihandelsabkommen mit der SACU aufzunehmen, die den Zugang zu Medikamenten und Saatgut einschränken. Der selbe Brief wurde an die SACU-Minister (Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Swaziland) geschickt.
Der südafrikanische Handelsminister Mandisi Mpahlwa hat nun den Organisationen in einem Brief mitgeteilt, dass die SACU die EFTA-Forderungen zum Geistigen Eigentum, welche über die Anforderungen des WTO TRIPS Abkommens hinausgegangen wären (TRIPS-Plus), abgewiesen hat: «Südafrika sucht bei Verhandlungen für Handelsvereinbarungen für das Land und für SACU in allen Bereichen immer den bestmöglichen Nutzen zu erreichen. (...) Da SACU und EFTA nicht fähig waren beim Geistigen Eigentum beiderseits vorteilhafte Lösungen zu finden, wurde vereinbart, die Verhandlungen über jegliche substanzielle Verpflichtung in diesem Bereich auszusetzen. Als Resultat wird das Abkommen keine der Verpflichtungen im Geistigen Eigentum aufweisen, die sie in ihrem Brief erwähnt haben.»
Die Koalition der NGOs gratuliert den SACU-Ministern für ihr klares «Nein!» zu TRIPS-Plus Bestimmungen, welche negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheitsversorgung und die Ernährungssicherheit im südlichen Afrika gehabt hätten. Die SACU Position ist ein Vorbild für andere Länder des Südens, die mit den selben Forderungen konfrontiert werden.
Entwicklungsländer wie die SACU-Staaten stehen vor grossen Herausforderungen, um für ihre Bevölkerung Ernährungssicherheit und eine optimale Gesundheitsversorgung zu erreichen. Um ihre Gesetzgebung zum Geistigen Eigentum an ihre Bedürfnisse anzupassen,
brauchen sie deshalb möglichst grosse Freiheiten. Bestimmungen zum Geistigen Eigentum in Freihandelsabkommen reduzieren diese Freiheit. Die Erklärung von Bern fordert die Schweiz deshalb auf, in zukünftigen Verhandlungen für Freihandelsabkommen mit anderen Partnern auf Forderungen zum Geistigen Eigentum zu verzichten.
Nebst diesem positiven Ergebnis im Bereich des Geistigen Eigentums ist es immer noch unklar, wie die südafrikanischen Staaten auf die Forderungen der Schweiz im Bereich der Finanzdienstleistungen reagiert haben. Die Erklärung von Bern befürchtet, dass die Liberalisierung des Finanzsektors zu einer Schwächung und verstärkten Krisenanfälligkeit der südafrikanischen Banken führen kann, was den Zugang zu günstigen Krediten für Klein- und Mittelbetriebe und insbesondere für die ländliche Bevölkerung erschweren würde.