Geldwäscherei - Sorgfaltspflicht der Banken greift nicht
14. Mai 2012
Der eigentliche Grund für die Zunahme der Verdachtsmeldungen in Geldwäschereifällen und bei Potentatengeldern dürfte darin liegen, dass die Schweizer Banken mehr denn je unter internationalem Druck und im Blickfeld der Weltöffentlichkeit stehen. Ebenso spielten die Kontensperrungen durch den Bundesrat eine entscheidende Rolle. Erst das hat dazu geführt, dass die Banken ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit verdächtigen Vermögen erstmals ansatzweise ernst nehmen. Ein System, das den Kampf gegen die Geldwäscherei und Potentatengelder weitgehend der freiwilligen Selbstkontrolle der Banken überlässt, ist aber grundsätzlich fragwürdig.
Hochgradig bedenklich ist vor allem, dass gemäss dem Bericht der Meldestelle dort im ganzen Jahr 2010 keine einzige Meldung mit Bezug zu Potentatengeldern aus Ägypten, Libyen oder Tunesien einging. Die Gelder aus diesen Ländern, die 2011 schliesslich doch noch gemeldet wurden, flossen aber nicht erst im vergangenen Jahr in die Schweiz, sondern die Banken hatten offensichtlich jahrelang den Zusammenhang zwischen Korruption und Potentaten bei diesen Konten nicht hergestellt. Trotzdem gab die Bankenaufsicht FINMA noch vor wenigen Monaten bekannt, die Schweizer Finanzintermediäre hätten hier ihre gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten mehrheitlich gut erfüllt.
Die veröffentlichte Geldwäschereistatistik zeigt klar, dass diese gesetzliche Grundlage im Kampf gegen illegal erworbene Vermögen wirkungslos ist. Die Banken müssen aus eigener Initiative aufwändige Nachforschungen betreiben und möglichen Kunden eine grosse Portion Misstrauen entgegen bringen, haben aber bei der Einschätzung einen grossen Spielraum. Sinnvoller wäre es, die Beweislast umzukehren: Politische Machthaber und ihre Entourage müssten bei der Kontoeröffnung in der Schweiz von sich aus den Nachweis erbingen, dass sie ihr Vermögen auf legalem Weg erworben haben.