Geldwäschereigesetz: Peinliche Nullrunde im Parlament

Die heute vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderungen genügen bei weitem nicht, um Geldwäscherei effektiv zu bekämpfen. Das Abwehrdispositiv bleibt löchrig wie ein Schweizer Käse und genügt keinen internationalen Standards. Public Eye erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er dem Parlament schnellstmöglich einen neuen, griffigen Revisionsvorschlag vorlegt.

Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) beabsichtigte der Bundesrat ursprünglich Mängel zu beheben und Lücken zu schliessen. Denn die Financial Action Taskforce (FATF), also jenes Fachgremium, das die internationalen Standards gegen Geldwäscherei festlegt, hatte dies schon vor Jahren angemahnt. Im Zentrum der Reform standen neue Sorgfaltspflichten für Anwält*innen und Treuhänder*innen, die Dienstleistungen für (Sitz-)Gesellschaften oder Trusts erbringen. Diese «Beraterklausel» geht zurück auf die Enthüllungen des als «Panama Papers» bekannten Daten-Leaks. Dieses hat die fragwürdige Rolle der genannten Schweizer Berufsleute gezeigt, die in grossem Stil die Gründung und Verwaltung problematischer Briefkastenfirmen und Trusts betreiben. Auf Druck der Anwaltslobby hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit diese dringend notwendige Bestimmung gestrichen.

Auch weitere Schritte hin zu einer wirkungsvolleren Geldwäschereibekämpfung wurden abgelehnt. So wird der Bargeld-Schwellenwert im Edelmetall- und Edelsteinhandel von aktuell 100'000 Franken nicht gesenkt. Auch wird der Anwendungsbereich des GwG nicht auf jene Personen ausgedehnt, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen, also insbesondere Goldraffinerien. Und das obwohl die betroffene Industrie dies ausdrücklich befürwortet hatte. Damit verfehlt die GwG-Revision ihr Ziel, den internationalen FATF-Standards zu genügen, sehr deutlich.

Public Eye fordert von Finanzminister Ueli Maurer, dass er seiner Ankündigung nun Taten folgen lässt und schnell eine neue Vorlage ausarbeitet. Darin müssen unbedingt Sorgfaltspflichten für Berater*innen (inkl. Anwälte, Notarinnen und Treuhänder) und die Unterstellung der Goldraffinerien enthalten sein. Zudem braucht es zwingend ein öffentliches Register der Eigentümer*innen und wirtschaftlich Berechtigten von Trusts und (Sitz-)Gesellschaften. Nur so kann die Schweiz verhindern, dass sie weiterhin als sicherer Hafen für illegale Vermögenswerte und Geschäfte missbraucht wird.

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