Gipfel und Gegengipfel zum Global Compact
22. Juni 2004
Wenn am 24. Juni die Wirtschaftselite und ranghohe UNO-Funktionäre über den Global Compact zur Unternehmensverantwortung debattieren, haben die Nichtregierungsorganisationen ihre Gegenveranstaltung bereits hinter sich. Sie treffen sich am 23. Juni zum Global Compact Counter Summit. Ziel dieser Veranstaltung ist es, über die Kritik am Global Compact hinaus Möglichkeiten und Chancen der Einführung verbindlicher Instrumente zur Förderung unternehmerischer Umwelt- und Sozialverantwortung im Rahmen der UNO auszuloten. Informationen zum Gegengipfel der Nichtregierungsorganisationen vom 23. Juni in New York finden sich unter www.globalpolicy.org.
Der am Weltwirtschaftsforum vor fünf Jahren in Davos erstmals vorgestellte Global Compact zur Förderung von Umweltschutz sowie Menschen- und Arbeitsrechten beruht auf Freiwilligkeit. Pro Natura – Friends of the Earth Switzerland, Amnesty International Schweiz, die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, die Erklärung von Bern und Greenpeace Schweiz sagen: Die freiwillige Verpflichtung von Unternehmen auf Prinzipien, deren Einhaltung weder kontrolliert noch durchgesetzt wird, genügt nicht. Verstösst ein Unternehmen gegen die Prinzipien des Global Compact, braucht es sich vor Sanktionen nicht zu fürchten. In dieser Unverbindlichkeit des Global Compact liegt die Gefahr des Missbrauchs für reine Imagezwecke.
Im Juni 2003 reichte Nationalrat Remo Gysin die Motion «UNO-Konvention zur internationalen Unternehmensverantwortung» ein. Der Bundesrat soll im Rahmen der UNO eine völkerrechtliche Konvention zur Regulierung des Verhaltens international tätiger Unternehmen anstreben. Die Motion ist noch immer hängig.