Ilisu-Exportkredit: Schweiz muss auf der Zielgraden noch wenden
20. Mai 2008
Am 17. Mai erinnerten die drei Minister im österreichischen Dürnstein daran, dass die Türkei die gestellten sozialen, ökologischen und kulturellen Auflagen erfüllen muss, wenn die Schweiz, Deutschland und Österreich ihre Garantien bezüglich des ostanatolischen Ilisu-Projekts aufrechterhalten sollen. Die Verhandlungen der Versicherer auf der Basis neuer Informationen der türkischen Behörden haben letzten Dienstag in Wien begonnen und dauern diese Woche noch an.
Die EvB hat starke Zweifel, ob die türkischen Behörden es geschafft haben, in den letzten zwei Monaten all jene 153 Auflagen umzusetzen, die ihnen die Exportrisikoversicherer vor über einem Jahr gestellt haben. Bis März 2008 hatte die Türkei diesbezüglich jedenfalls nichts unternommen, im Gegenteil: Bereits im September 2007 begann eine systematische und nachweislich nicht den geforderten Standards entsprechende Enteignung der lokale Bevölkerung. „Der Bundesrat muss seine Exportrisikoversicherung für dieses menschenverachtende Projekt spätestens jetzt zurückziehen“, fordert EvB-Mediensprecher Oliver Classen. Und fügt hinzu: „Die verantwortlichen Stellen vor Ort haben ihre Glaubwürdigkeit bereits verspielt. Sollte die Garantie ungeachtet der offenkundigen türkischen Versäumnisse dennoch gegeben werden, verliert auch die Schweizer Aussenwirtschaftspolitik an Vertrauenswürdigkeit.“
Zur Erinnerung: Im März 2008 legten Experten der schweizerischen, deutschen und österreichischen Exportrisikoversicherer drei detaillierte Berichte über die aktuelle Situation in Ilisu vor. Diese stellten allesamt fest, dass die Türkei zu diesem Zeitpunkt keine einzige der Schlüsselbedingungen erfüllt und auch die Staudamm-Standards der Weltbank nicht eingehalten hatte. Der Bau des Staudamms hätte unter diesen Voraussetzungen katastrophale Folgen für 50-60‘000 betroffene Menschen, für die Umwelt und für die kulturhistorisch wertvollen Monumente in der Gegend.