Ilisu-Opfer widerrechtlich enteignet und miserabel entschädigt
18. Oktober 2007
EvB-Mitarbeiterin Christine Eberlein hat vergangene Woche die Dörfer Ilisu und Karabayir besucht und sich in Gesprächen mit den Einwohnern ein Bild gemacht. Dabei musste sie feststellen, dass die Enteignungen bereits voll in Gang sind, obwohl die Abschlussverträge zwischen den Exportrisikoversicherungen und der Türkei noch nicht einmal finalisiert sind. Zudem wurden den betroffenen Familien keine angemessenen Siedlungsalternativen angeboten, wie die Auflagen fordern. Daher haben alle Familien eine Geldentschädigung vorgezogen, die jedoch so gering ausfiel, dass sie nicht zum Aufbau einer neuen Existenz reicht. Die Enteigneten fühlen sich betrogen und haben vor Gericht Klagen eingereicht. Besonders pikant ist, dass der Dorfvorsteher von Ilisu, der auf Einladung des Ilisu-Bau-Konsortiums letztes Jahr in der Schweiz noch für den Staudamm warb, nun in einem Brief an die Schweizer Verantwortlichen seinen Unmut zum Ausdruck bringt und um rasche Unterstützung bittet.
Das türkische Ministerium für Wasserkraft (DSI) hat auch beim Yusufeli-Staudammprojekt im Nordosten der Türkei, wo die Entscheidung über eine schweizerische Exportversicherung noch hängig ist, unzumutbare Umsiedlungsorte ausgewiesen. Deshalb vermutet die EvB, dass das DSI gar nicht beabsichtigt Menschen umzusiedeln, sondern sie systematisch mit geringen Geldentschädigungen vertreiben will. „Dieses Vorgehen ist menschenverachtend und widerspricht den mit der Schweiz vereinbarten Auflagen“, kritisiert Christine Eberlein. Und doppelt nach: „Die ganzen Auflagen sind wertlos, wenn sie so einfach von der Türkei ignoriert werden können.“ Die EvB fordert die Exportkreditagenturen auf, das Vorgehen der türkischen Behörden sofort zu korrigieren oder ansonsten das Projekt zu stoppen.