Kein Handel mit geplündertem irakischen Kulturgut in der Schweiz
16. April 2003
Die Schweiz steht seit mehreren Jahren im Ruf, ein Umschlagplatz für illegal gehandelte Kulturgüter zu sein. Seit Jahrzehnten werden geraubte Kunst- und Kulturgüter aus den Ländern des Südens gewinnbringend auf dem hiesigen Kunstmarkt verscherbelt. Denn die Schweiz besitzt bis anhin keine Gesetzgebung, welche den illegalen Handel mit Kulturgütern verhindert.
Darum fordert die EvB das schweizerische Parlament auf, das in der Sommersession im Ständerat hängige Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in der vom Bundesrat vorgelegten Form unverzüglich anzunehmen. Leider wurde das Gesetz, welches bereits seit Ende 2001 vorliegt, immer wieder durch Scharmützel von politischen Interessensvertretern des Kunst- und Antiquitätenhandels verhindert. Bei der Beratung im Nationalrat wurde das KGTG auf Antrag der Bürgerlichen besonders im Bereich der Rückgabefristen massiv abgeschwächt. Angesichts der aktuellen Lage wird der Sinn eines substanziellen Gesetzes immer deutlicher. „Wäre das Gesetz heute in Kraft, könnte die Ein- und Ausfuhr von geplünderten Kulturgütern aus dem Irak eingeschränkt oder verboten werden“, sagt Claudia Buess von der Erklärung von Bern.
Die EvB fordert zudem den Bundesrat auf, in der heutigen Situation rasch die nötigen Massnahmen gegen einen ungehinderten Handel mit geplünderten irakischen Kulturgütern zu ergreifen. Insbesondere fordert sie neben der Erstellung eines Verzeichnisses geraubter Objekte auch die gezielte Information und Beaufsichtigung des Kunsthandels sowie die Verstärkung der Zollkontrollen bei der Einfuhr von Kunst- und Kulturgütern. „Der Bundesrat soll ausserdem auf internationaler Ebene mit UNESCO und dem internationalen Rat der Museen ICOM zusammenarbeiten und deren Bemühungen nach Massnahmen zur Rettung des irakischen Kulturgutes unterstützen“, fordert Claudia Buess von der EvB.