Kolumbianische Zwangslizenz: Schweizer Behörden lobbyieren für Novartis
Zürich, 18. August 2015
Nach jahrelangem Rechtsstreit erhielt Novartis 2012 in Kolumbien ein Patent auf seinen Blockbuster Glivec, der gegen Leukämie und Magen-Darm-Krebs eingesetzt wird. Dadurch wurden alle 70 Prozent günstigeren Generika dieses Produkts vom Markt verdrängt. In Kolumbien, wo das Pro-Kopf-Einkommen bei 12‘600 US-Dollar liegt, kostet eine Glivec-Behandlung jährlich um die 20‘000 US-Dollar. Obwohl Kolumbien bereits vor grossen gesundheitspolitischen Herausforderungen steht, erhöht diese Monopolstellung das sowieso schon überlastete staatliche Gesundheitsbudget um 15 Millionen US-Dollar pro Jahr.
Um dagegen vorzugehen, haben Organisationen der kolumbianischen Zivilgesellschaft im November 2014 beim Gesundheitsminister beantragt, den Zugang zu Glivec als von öffentlichem Interesse einzustufen. Wird dieses Gesuch bewilligt, ebnet es den Weg für die Erteilung einer Zwangslizenz, mit der die Generika wieder vertrieben werden könnten.
Wie 2008 schon einmal in Thailand haben die Schweizer Behörden dazu in einem offiziellen Schreiben Stellung genommen. Sie bezeichnen Zwangslizenzen fälschlicherweise als Versuch einer Patent-Enteignung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) meint, dass dies die Innovationskraft der Pharmabranche hemme, was empirische Untersuchungen aber nicht bestätigen. Dieses Argument ist besonders haltlos, weil Glivec nicht zuletzt mittels öffentlicher Finanzmittel entdeckt wurde. Das Antikrebsmedikament wurde kürzlich zudem auf die WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel gesetzt, die all jene Produkte enthält, die jederzeit und zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein müssen.
In einem offenen Brief an den Bundesrat fordert eine Koalition europäischer, kolumbianischer und Schweizer NGOs die eidgenössischen Behörden auf, ihre politischen Druckversuche sofort einzustellen. Statt sich zum Anwalt des Pharmakonzerns Novartis zu machen, sollte die Schweiz lieber ihren Verpflichtungen als Unterzeichnerin der WTO-Abkommen nachkommen und die kolumbianische Regierung souverän über gesundheitspolitische Massnahmen zugunsten ihrer Bevölkerung entscheiden lassen.
Mehr Informationen bei:
Patrick Durisch, Gesundheitsexperte der Erklärung von Bern, 021 620 03 06; durisch@ladb.ch
* Zwangslizenzen sind eine im Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) vorgesehene Flexibilitätsregelung und wurden im Rahmen einer Grundsatzerklärung über das TRIPS-Übereinkommen und öffentliche Gesundheit von der WTO-Ministerkonferenz 2001 in Doha bekräftigt. Im TRIPS-Abkommen werden die Gründe, Umstände und Probleme der öffentlichen Gesundheit, bei denen Zwangslizenzen erteilt werden können, nicht eingegrenzt. Der Mechanismus sieht ausserdem eine Entschädigung des Patentinhabers vor, der sein Produkt weiterhin vermarkten kann.