Monsantos Melonen-Patent: Einspruch gegen Biopiraterie und Innovationsbremserei
3. Februar 2012
Der Einspruch hält fest, dass das Melonenpatent nie hätte erteilt werden dürfen, da Patente auf konventionelle Züchtungen in Europa verboten sind. „Pflanzen sind keine Erfindung und dürfen deswegen auch nicht rechtlich geschützt und damit monopolisiert werden. Dieses Patent legitimiert Biopiraterie, da die ursprüngliche Melonensorte aus Indien stammt“, sagt Vandana Shiva, Umweltaktivistin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises.
In den letzten Jahren hat sich eine Viruserkrankung (Cucurbit Yellow Stunting Disorder Virus), gegen die eine indische Melonensorte resistent ist, in Nordamerika, Europa und Nordafrika immer weiter ausgebreitet. Das im Mai 2011 vom Europäischen Patentamt genehmigte Patent garantiert Monsanto die Verwendung wichtiger genetischer Ressourcen, die der Konzern anderen Züchtern vorenthalten kann. Dabei wären weitere züchterische Schritte nötig, um eine ausreichende Resistenz gegen das Virus zu erzielen. „Solche Patente zeigen auch den ökonomischen Widersinn des heutigen Patentrechts: Während Firmen wie Monsanto für ihre Forschung frei auf genetische Ressourcen und traditionelles Wissen zugreifen, verhindern sie mit dem Patent die weitere Züchtung und Innovation“, hält EvB-Patentexperte François Meienberg fest.
Gemeinsam mit dem internationalen Bündnis Keine Patente auf Saatgut drängen die EvB und Swissaid auf europäischer Ebene auf ein Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere und die aus ihnen gewonnenen Lebensmittel. Mehr als 250 Organisationen und über 53‘000 Personen haben bereits den Aufruf mit dieser Forderung unterzeichnet, der im März 2011 lanciert wurde.