Nicht-Regierungs-Organisationen kritisieren Biopiraterie der Universität Lausanne
22. September 2000
Auch äussern die NGO Bedenken an der Rechtmässigkeit des Patentes, welches Professor Kurt Hostettmann von der Universität Lausanne, mit Hilfe von traditionellem Wissen, auf bestimmte Wirkstoffe des Swartzia madagascariensis Baumes, in den USA erhalten hat.
Dieser Fall ist ein weiterer Beweis, dass die Vorgaben der Biodiversitätskonvention bei der Suche nach genetischen Ressourcen in südlichen Ländern immer noch missachtet werden. François Meienberg von der Erklärung von Bern: „Während sich die Schweizer Regierung für klare Richtlinien betreffend Zugang zu genetischen Ressourcen und eine faire Aufteilung des Nutzens einsetzt, verschafft sich eine schweizerische Universität auf illegale Weise Zugang zu Ressourcen in Zimbabwe“.
Weder der Staat Zimbabwe noch die beteiligten Naturheiler waren korrekt über die Verwendung des Wirkstoffes informiert worden und haben auch nie ihr notwendiges Einverständnis für den Zugang zu den genetischen Ressourcen gegeben. Die Biodiversitätskonvention, die von Zimbabwe und der Schweiz 1992 unterzeichnet wurde, legt fest: „der Zugang zu genetischen Ressourcen bedarf der auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Zustimmung (prior informed consent) der Vertragspartei, die diese Ressourcen zur Verfügung stellt...“. In Zimbabwe liegt die Entscheidungskompetenz über den Zugang zu genetischen Ressourcen beim Umweltministerium. Doch dieses hat weder einen Vertrag mit der Universität Lausanne unterzeichnet noch hat sie das Mandat der Universität Zimbabwe übergeben, über welche die Universität Lausanne den Zugang zu den Ressourcen erhielt.
„Wir haben nie unsere Einwilligung zu diesem Handel gegeben“, erklärt Prof. G. Chavunduku, Präsident der Vereinigung für traditionelle Heiler (ZINATHA), welcher der Universtität Zimbabwe Proben traditioneller Medizin für Analysezwecke zur Verfügung stellte.
Aufgrund der illegalen Aneignung der Ressourcen, sollte das Patent ungültig erklärt werden. Zusätzlich muss untersucht werden, ob der Wirkstoff die Bedingungen für ein Patent (z.B. Neuartigkeit) erfüllt, oder ob es sich in erster Linie um von Professor Hostettmann gestohlenes traditionelles Wissen handelt. „Falls es sich herausstellt, dass das Patent traditionelles Wissen und keine neuartige Erfindung beinhaltet, sind die involvierten NGO bereit, das Patent vor dem amerikanischen Patentamt anzufechten“ sagte Andrew Mushita, Direktor der Community Technology and Develpment Association (CTDA) in Zimbabwe.
Ein Dokumentarfilm, der in diesem Sommer vom Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wurde, lässt den Verdacht aufkommen, dass Professor Hostettmann auch bei anderen Bioprospecting-Projekten (wie zum Beispiel der Suche nach einem natürlichen Viagra im Auftrag von Novartis) die Biodiversitätskonvention verletzt.
Die Erklärung von Bern, CTDA und ZINATHA fordern, dass die Universität einen Vertrag aushandelt, der den Zugang und die gerechte und ausgewogene Aufteilung des Nutzens im Sinne der Biodiversitätskonvention regelt. Daran sollen alle Interessengruppen in Zimbabwe beteiligt sein. Ausserdem verlangen die NGO, dass der Vertrag zwischen der Universität Lausanne und Phytera annulliert und dass das Patent zurückgezogen wird.