Novartis-Niederlage vor indischem Gericht: EvB fordert Respektierung des Urteils
6. August 2007
Aufgrund eines zurückgewiesenen Patentantrags für das Krebsmedikament Glivec hatte Novartis im Mai 2006 eine Doppelklage erhoben. Diese richtete sich einerseits gegen den konkreten Entscheid des zuständigen Patentamts, andererseits aber auch gegen den Abschnitt 3(d) des indischen Patentrechts, auf dem dieser beruhte. Dieser zentrale Paragraph definiert, was bei pharmazeutischen Produkten eine echte „Erfindung“ ist und sich rechtlich schützen lässt und fungiert so als Schutzwall gegen missbräuchliche und unnütze Patentierungen. Eine Widerrufung oder Abschwächung dieser Bestimmung würde den Zugang zu erschwinglichen Medikamenten (vor allem gegen HIV und Krebs) in Indien und anderen Entwicklungsländern, die auf indische Generika angewiesen sind, ernsthaft gefährden.
Das heutige Urteil bestätigt zudem, dass der oben genannte Paragraph den von der WTO im TRIPS-Abkommen zum intellektuellem Eigentum anerkannten Flexibilitätsrahmen nicht sprengt und also WTO-konform ist. Vom Entscheid des Hohen Gerichts von Chennai profitieren hauptsächlich die Kranken und Hilfebedürftigen in Indien und anderen Entwicklungsländern, weshalb die EvB ihn als richtungsweisend sehr begrüsst. Die Organisation appelliert entsprechend an Novartis, keine Berufung dagegen einzulegen.
Zugleich fordert die EvB die Schweizer Regierung auf, keine Klage gegen Indien in dieser Sache bei der WTO zu erheben. Im Oktober 2006 lancierte die EvB einen offenen Brief an Novartis-Chef Daniel Vasella, den bis heute 78 Organisationen und viele namhafte Persönlichkeiten unterzeichnet haben, darunter Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss. Auch sie unterstützt die mutige und (wie sich jetzt zeigt) erfolgreiche Opposition der indischen Krebshilfeorgansation CPAA (Cancer Patients Aid Association) gegen die Pharmalobby im Allgemeinen und Novartis im Speziellen.