Öffentliche Beschaffung: Bund darf Chance zur gesetzlichen Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien nicht verpassen
Zürich/Bern/Lausanne, 4. Juni 2015
Bund, Kantone und Gemeinden kaufen jährlich Güter im Wert von rund 40 Milliarden Franken: Diese Textilien, Computer, Pflastersteine, Sportartikel usw. werden häufig unter problematischen Bedingungen im Ausland hergestellt. Kinderarbeit, Löhne weit unter dem Existenzminimum, überlange Arbeitszeiten oder gravierende Umweltverschmutzung sind an der Tagesordnung. Ungeachtet von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen bekommt allzu oft das billigste Angebot den Zuschlag. Damit setzt die öffentliche Hand ein falsches Signal. Denn dies führt zu einer Diskriminierung von Unternehmen, die nachhaltig und deshalb keine Billigware produzieren. Zudem setzen sich Bund und Behörden einem zunehmenden Reputationsrisiko aus.
Deshalb fordert die NGO-Koalition «Öffentliche Beschaffung», dass Vergabestellen von Produktionspartnern die Respektierung international anerkannter Arbeitsrechte verlangen und deren Kontrolle sowohl bei Lieferfirmen als auch bei deren Subunternehmen sicherstellen. Dafür braucht es Transparenz und aussagekräftige Nachweise wie Sozialmanagementsysteme und andere Zertifizierungen. Die NGO-Koalition macht in ihrer Vernehmlassungsantwort konkrete Vorschläge, wie diese Forderungen gesetzlich verankert werden können.
Nachhaltige Entwicklung ist für die öffentliche Hand keine freiwillige Aufgabe: Die Bundesverfassung erklärt sie zum Staatsziel. Der Aktionsplan des Bundesrats legt fest, dass bei der öffentlichen Beschaffung speziell Güter und Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, «die über ihren gesamten Lebensweg hohen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen genügen». Auch auf EU-Ebene gewinnt das Thema an Bedeutung.
Der Schweizer Gesetzesentwurf ignoriert jedoch Grundsatzentscheide des Europäischen Gerichtshofs aus der jüngeren Vergangenheit wie auch die neuen EU-Richtlinien vom 26. Februar 2014 und hält nicht Schritt mit dem aktuellen europäischen Diskurs. In seinem kürzlich aktualisierten Arbeitspapier «Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung» analysiert Rechtsanwalt Marc Steiner die Ausgangslage und die Optionen des Gesetzgebers aus rechtlicher Sicht. Es wird klar, dass die Schweiz ihren rechtlichen Spielraum bisher kaum nutzt. Die Revisionen des Bundesgesetzes (BöB) und der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) bieten die Gelegenheit, nachhaltige Beschaffung endlich gesetzlich zu verankern. Sie darf nicht ungenutzt verstreichen.
*Mitglieder der Koalition sind Brot für alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer; HELVETAS Swiss Intercooperation, Max Havelaar-Stiftung (Schweiz), Solidar Suisse und Swiss Fair Trade.
Mehr Informationen hier oder bei:
Daniela Renaud, Brot für alle/Fastenopfer T 031 380 65 82, renaud@bfa-ppp.ch
Sonja Ribi, Swiss Fair Trade, T 061 260 21 60, M 079 602 94 74, info@swissfairtrade.ch
Christa Luginbühl, Erklärung von Bern, T 044 277 70 19, christa.luginbuehl@evb.ch
Hintergrundpapiere:
Studie «Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung» von Rechtsanwalt Marc Steiner.
Zusammenfassung der Studie «Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung»