Patente auf Leben: Ruth Metzler nimmt ihre Verantwortung nicht wahr
27. März 2002
Der Entwurf, ursprünglich als Angleichung an die Europäische Biotechrichtlinie gedacht, ignoriert auch die neue Situation in Europa. Obwohl die Länder der EU die Richtlinie bis im Sommer 2001 in nationales Recht hätten überführen müssen, haben dies bis heute erst 4 von 15 Mitgliedstaaten getan. Zudem verlangen mittlerweile mehrere EU-Länder, darunter Frankreich und Deutschland, eine Neuverhandlung der Richtlinie. Kritisiert wird von dieser Seite insbesondere die Patentierung von Menschengenen. Nur die Schweiz folgt blindlings den Vorgaben aus Brüssel.
Soll die Patentierung von Leben gemäss dem Entwurf im Gesetz festgeschrieben werden, befürchten Nichtregierungsorganisationen Behinderungen der medizinischen Forschung und der Pflanzenzüchtung, Einschränkungen für die Bauern bei der Wiederverwendung von Saatgut, die Bevorteilung der Gentechnologie gegenüber herkömmlichen Züchtern und eine Zunahme der Biopiraterie.
In den vergangenen Tagen haben sich weitere Kritiker von Patenten auf Leben zu Wort gemeldet: So hat gestern die Eidg. Ethikkomission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) ihre ablehnende Haltung zur Patentierung von Genen der Öffentlichkeit vorgestellt.. BIO SUISSE, die Dachorganisation der Schweizer Biobauern lehnt die Patentierung von Tieren und Pflanzen kategorisch ab, nicht zuletzt, weil damit auch dem Wunsch der Bevölkerung nach einer ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft widersprochen wird.
Auch wenn die Postkartenaktion mit dem Beginn der Vernehmlassung beendet ist: die beteiligten Organisationen werden sich auch weiterhin gegen Patente auf Leben auf nationaler Ebene, im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens und des TRIPS-Abkommens der WTO zur Wehr setzen.
(Medienmitteilung von der Erklärung von Bern, Greenpeace, Swissaid, terre des hommes schweiz, Pro Natura, Blauen-Institut, WWF )