Steinmetz-Prozess: Ein historisches Urteil gegen Rohstoff-Korruption «made in Switzerland»
Zürich, Lausanne, 4. April 2023
Mit seinem heute veröffentlichten Entscheid vom 28. März 2023 bestätigte die Genfer Berufungskammer die Verurteilung von Beny Steinmetz. Der Bergbaumagnat kassiert eine dreijährige Haftstrafe (davon 18 Monate unbedingt) und muss 50 Millionen Franken berappen, weil er Mamadie Touré, der vierten Ehefrau des verstorbenen Präsidenten von Guinea, Lansana Conté, 8,5 Millionen Dollar an Schmiergeldern gezahlt hat. Dank diesem «Korruptionspakt» (O-Ton des Gerichts) hatte die in Genf ansässige Beny Steinmetz Group Resources (BSGR) ab 2006 Abbaugenehmigungen für eine der grössten Eisenerzlagerstätten der Welt erhalten, die Simandou-Mine. Neben dem Big Boss, der stets behauptete, keine operative Rolle innerhalb von BSGR zu spielen, wurden aber auch zwei andere wesentliche Glieder der Korruptionskette von der Genfer Justiz verurteilt: der reisende Mittelsmann, der das Schmiergeld überbracht hat, sowie die treue Verwalterin, die in Genf die undurchsichtigen Firmenkonstruktionen zur Verschleierung des korrupten Deals baute.
Der spektakuläre Prozess, über dessen Hintergründe Public Eye im Januar 2021 berichtet hat, warf ein grelles Licht auf die Mechanismen der internationalen Rohstoff-Korruption auf Kosten eines der ärmsten Länder der Welt. Er zeigte, wie der Missbrauch von Steueroasen die Verschleierung illegaler Aktivitäten in Staaten mit schwachen Institutionen und Vorschriften erleichtert. Auch wenn dieses historische Urteil ein starkes Signal an Rohstoffkonzerne und Handelshäuser weltweit sendet, bleibt es eine Ausnahme und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Staatsanwält*innen in der Schweiz und im Ausland äusserst schwierig bleibt, in solch komplexen Fällen zu ermitteln. Hierzulande fehlt es bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität weiter am politischen Willen und den entsprechenden Rechtsmitteln: Die Geldstrafen – bis maximal fünf Millionen Franken für «Organisationsmängel» (Art. 102 Strafgesetzbuch) – sind keinesfalls abschreckend.
Um solche Skandale künftig zu verhindern, muss die Schweiz schnell griffige Massnahmen ergreifen. So sollte das Geldwäschereigesetz (GwG) endlich auch Handlungen im Zusammenhang mit der Gründung, Leitung oder Verwaltung von Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen abdecken, insbesondere bei Anwält*innen und Notar*innen. Das forderte auch Bundesrätin Karin Keller-Suter kürzlich. Die Einrichtung eines zentralen Registers der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzniessenden von Gesellschaften, wie sie von der Financial Action Task Force (FATF) gefordert und in der EU längst umgesetzt wird, ist in der Schweiz ebenfalls überfällig.
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