Syngenta verletzt den FAO-Verhaltenskodex mehrfach
1. Mai 2007
Nichtregierungsorganisationen* haben in Pakistan, China und Indonesien untersucht, ob der Verkauf von Paraquat (Markenname Gramoxone) in diesen Ländern dem Verhaltenskodex der FAO entspricht. Artikel 3.5 des Kodex schreibt vor, dass Pestizide deren Anwendung eine persönliche Schutzausrüstung erfordern, die unkomfortabel, teuer oder nicht einfach erhältlich ist, vermieden werden sollen – insbesondere im Fall von Kleinbauern in tropischen Ländern. Ohne Zweifel gehört Paraquat zu diesen Pestiziden. In vielen europäischen Ländern ist die Anwendung von Paraquat verboten oder eingeschränkt, oder es gibt es spezielle Vorschriften zur Verwendung dieses Produkts. In Deutschland ist es von über zehn Syngenta Herbiziden dasjenige, welches die höchsten Anforderungen an den Anwenderschutz stellt (Gummischürze, Halbmaske mit Partikelfilter, Schutzbrille etc.).
Die Erhebung der NGO in den asiatischen Ländern hat nun ergeben, dass viele Pestizid-Verkäufer keine Schutzausrüstung verkaufen und nicht mal wissen, wo man diese erhält (über 70% der Händler in China und Pakistan). Doch selbst dort wo Schutzausrüstungen erhältlich sind, muss der Bauer grosse Wege zurücklegen und ist teilweise mit Preisen konfrontiert, welche die eigenen finanziellen Mittel sprengen. Der Verkauf von Paraquat in diesen Regionen ist demnach ein klarer Verstoss gegen den Verhaltenskodex und muss gestoppt werden. Zu gross ist das Vergiftungsrisiko, dem die Anwender unter diesen Bedingungen ausgesetzt sind. Die genannten Organisationen werden bei der FAO eine entsprechende Beschwerde einreichen.
Trotz dieser Bedenken vermarktet Syngenta ihr Produkt mit aggressiven Werbekampagnen. Im letzten Herbst wurden die Käufer von Gramoxone in Costa Rica mit einem Wettbewerb angelockt, bei welchem man rund 1'000 US$ an „Inputs“ gewinnen konnte. Solche Kampagnen gehören bei Syngenta zum Standard. In Deutschland werden Traktoren für 100'000 Euro verlost, in Thailand Geländewagen und Motorräder. Syngenta verstösst somit gegen Artikel 11.2.18 des Kodex, der vorschreibt, dass die Pestizid-Werbung keine unangebrachten Anreize oder Geschenke beinhalten soll, die zum Kauf von Pestiziden ermuntern. Die Organisation RAP-AL aus Costa Rica wird deshalb bei der FAO ebenfalls eine Beschwerde einreichen.
Im Wissen, dass die verbreitete Anwendung von Paraquat, insbesondere in Entwicklungsländern, nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen entspricht und somit ein grosses Sicherheitsrisiko darstellt, muss es unverzüglich vom Markt genommen werden. Wo es den Staaten an den Möglichkeiten fehlt diese Vorgaben selbst umzusetzen, ist es – ganz im Sinne des Verhaltenskodex – an den Firmen ihre Verantwortung wahrzunehmen.