Thun Group: Banken anerkennen endlich Relevanz der Menschenrechte für ihr Kerngeschäft
2. Oktober 2013
Mit der EvB-Kampagne bankenundmenschenrechte.ch kam die Menschenrechtsthematik 2010 auch auf die Agenda der Schweizer Banken. Mit den im Folgejahr vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedeten Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten liegt nun ein verbindlicher Rahmen für alle Firmen aller Branchen vor. Kernstück der darin festgelegten „Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren“ sind Prozesse für entsprechende Sorgfaltsprüfungen („human rights due diligence). Mit ihrem Diskussionspapier haben die an der Thun-Gruppe beteiligten Banken in einem zweijährigen Prozess ihre Hausaufgaben gemacht und sich mit der Frage auseinander gesetzt, was nötig ist, damit ihre Finanzierungs-, Beratungs- und Anlagetätigkeit nicht mehr zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Unverständlich und bedauerlich ist jedoch, dass die Bankengruppe dafür die Diskussion mit Menschenrechtsorganisationen gescheut hat.
Das Papier nennt viele wichtige Anpassungen in den Due Diligence-Prozessen, damit der Fokus von den Risiken für die Banken auf die Risiken jener Menschen, deren Rechte durch die Tätigkeit von Banken verletzt werden, verschoben wird. Eine Lücke besteht aber darin, dass die Banken bei allgemeinen Unternehmensfinanzierungen („general corporate purposes“) weiter nur die Prozesse des Kunden im Umgang mit Menschenrechten analysieren wollen. Es sind aber konkrete Projekte wie Minen, Ölfelder oder Chemiefabriken, in deren Umfeld immer wieder Menschenrechte verletzt werden. Auch wenn eine Finanzierung nicht zweckbestimmt ist, sagen die Praktiken der Unternehmen deutlich mehr über ihren Umgang mit den Menschenrechten aus, als ihre Prozesse auf geduldigem Papier.
Entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Thun-Gruppe ist jetzt, dass die endlich vorgeschlagenen Verbesserungen im Tagesgeschäft auch tatsächlich umgesetzt werden. Zudem muss über die weiteren Schritte transparent berichtet werden. Dass sich zum Beispiel die Credit Suisse trotz vieler Belege für Menschenrechtsverletzungen an der Teilprivatisierung von Coal India beteiligen will, zeigt, wie weit Anspruch und Realität bei den Schweizer Banken noch auseinander klaffen.
Weitere Informationen bei
Andreas Missbach, Finanzexperte der Erklärung von Bern, 044 277 70 07, andreas.missbach[at]evb.ch