Vermögenswerte von Ben Ali in der Schweiz – Mängel des Geldwäschereigesetzes aufzeigen
25. Januar 2011
Gemäss GWG sind die Finanzintermediaire verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten, welche Konten bei ihnen eröffnen, abzuklären. Handelt es sich um PEP, dann sind die Banken gehalten, eine genaue Analyse der Herkunft der Gelder vorzunehmen, um sich zu vergewissern, dass diese Gelder rechtmässig erworben wurden. Bankangestellte, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, machen sich der Geldwäscherei schuldig. Wenn dieses - von den Vertretern des Schweizer Finanzplatzes gerne als das strengste in der Welt gerühmte - Dispositiv korrekt angewendet würde, hätten die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte des Ben Ali Clans nie in die Schweiz gelangen dürfen.
Jetzt hat das Aussendepartement bestätigt, dass Vermögenswerte des Ben Ali Clans blockiert worden sind. Wenn es sich um Gelder auf Bankkonten handelt, zeigt dies, dass das in der Schweiz praktizierte System der Selbstregulierung als zentraler Bestandteil des GwG Mängel aufweist und nicht genügend effizient ist. Handelt es sich um Immobilienwerte, so zeigt dies die Notwendigkeit auf, den Geltungsbereich dieses Gesetzes im Immobiliensektor zu verbessern. In allen Fällen erwarten wir von den Schweizer Behörden, dass sie über die Effizienz des helvetischen Dispositivs zur Verfolgung unrechtmässiger Geldflüsse vollumfänglich informieren, sodass der Schweizer Finanzplatz nicht mehr als Tresor für amtierende Diktatoren dient.