Windelweiche Weisswasch-Strategie des Bundesrats
22. Februar 2012
Da wäre zunächst einmal die „Selbstregulierung“. Dieses Pseudo-Instrument – laut Nobelpreisträger Joseph Stiglitz gleichbedeutend mit Nicht-Regulierung – prägt seit Jahrzehnten schon die lasche Aufsicht über den Finanzplatz. Dass Eigenkontrolle bei Geldwäscherei und der Abwehr von Potentatengeldern nicht funktioniert, haben die im Gefolge des arabischen Frühlings ans Tageslicht getretenen trüben Geldströme eben erst eindrücklich belegt. Nach diesen und anderen Erfahrungen ist es zumindest naiv zu erwarten, dass die Banken und erst recht andere Finanzdienstleister die korrekte Versteuerung von Kundengeldern jetzt plötzlich seriös überprüfen werden.
Die „Selbstdeklaration“ ausländischer Kunden wird die betroffenen Länder ebenso wenig beeindrucken. Wer genug kriminelle Energie aufbrachte, sein unversteuertes Geld ausser Landes zu schaffen, wird wegen der Unterschrift unter ein vorgedrucktes Bankformular nicht auf den Pfad der Tugend zurückkehren. Nach der „Abgeltungssteuer“ kommt die Schweiz mit der „Selbstdeklaration“ also einmal mehr mit einem Lösungsvorschlag, der komplett an den Bedürfnissen der Opferländer vorbeizielt. Denn diese wollen handfeste Informationen und nicht bloss unterschriebenes Papier.
In den letzten Wochen haben die USA und die wichtigsten EU-Länder deutliche Fortschritte beim gegenseitigen Informationsaustausch gemacht. Es ist also klar wohin die Reise geht: Weiss kann im Ausland verwaltetes Geld nur sein und bleiben, wenn es den Steuerbehörden des Herkunftslands regelmässig gemeldet wird. Würde die Schweiz ihren kontraproduktiven Widerstand gegen den automatischen Informationsaustausch endlich aufgeben, könnte sie die zukünftigen Regeln des grenzüberschreitenden Bankgeschäfts mitgestalten.