Zinsbesteuerungsabkommen in Kraft, Lösung für Entwicklungsländer fehlt
30. Juni 2005
Das Abkommen, das die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat, ist weit davon entfernt, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den Finanzplatz Schweiz zu beenden. Anstelle des ursprünglich von der EU angestrebten Informationsaustausches über die Konten von EU-BürgerInnen in der Schweiz, ist ein Steuerrückbehalt getreten. Das Abkommen hat aber so grosse Schlupflöcher, dass die abschreckende Wirkung für Steuerhinterziehende gering sein wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Druck des Auslands auf den Finanzplatz Schweiz wegen seiner Beihilfe zur Steuerhinterziehung anhalten wird.
Das ist um so nötiger, als es der Bundesrat es ablehnt, auch Entwicklungsländer in ihrem Kampf gegen Steuerflucht entgegenzukommen. Er lehnte es als Reaktion auf eine parlamentarische Anfrage ab, die Ausdehnung des Steuerrückbehalts auf Entwicklungsländer in Erwägung zu ziehen. Dabei sind die Entwicklungsländer dringend auf Unterstützung angewiesen, um die Steuerhinterziehung durch Unternehmen und reiche Einzelpersonen zu bekämpfen und ein effizientes Steuersystem aufzubauen. Ohne diese eigenen Mittel, ist es wenig wahrscheinlich, dass sie die Uno-Millenium-Entwicklungsziele erreichen können. Die Weltorganisation will bis zum Jahr 2015 die Zahl der in absoluter Armut lebenden Menschen halbieren und eine ganze Reihe von klar definierten Zielen beispielsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Gleichheit der Geschlechter erreichen.
Wie stark Steuerhinterziehung und Kapitalflucht als entwicklungshindernis wirkt, zeigt sich am Beispiel der Schweiz. Ausgehend von Studien der englischen Entwicklungsorganisation Oxfam, kann davon ausgegangen werden, dass den Entwicklungsländern jedes Jahr fünf mal mehr Geld durch steuerhinterzogene Gelder auf Schweizer Banken entgeht, als sie von der Schweiz als Entwicklungshilfe erhalten.