Zugang zu Wiedergutmachung: Ständerat nimmt APK-Postulat zu Wiedergutmachung an
Bern, 26. November 2014
2012 wurde die Petition «Recht ohne Grenzen» eingereicht. Darin fordern die 135‘000 Unterzeichnenden, dass Schweizer Konzerne die Menschenrechte und den Umweltschutz weltweit respektieren und dass Betroffene hier in der Schweiz Wiedergutmachung einfordern können. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat diesen zweiten Teil der Petition im heute vom Ständerat beschlossenen Postulat aufgenommen. Darin wird Aufklärung darüber verlangt, welche gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung im Heimatstaat der Unternehmen zu ermöglichen. Zudem soll der Bundesrat prüfen, welche Massnahmen sich für die Schweiz eignen würden.
Mit der Annahme dieses Postulats hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, den dritten Pfeiler der Uno-Leitprinzipen zu Wirtschaft und Menschenrechte («wirksame Wiedergutmachung») vertieft zu analysieren. Das ist notwendig, denn wie der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat schreibt, bestehen in diesem Bereich bisher Lücken. Ein solcher Bericht «bringt aktualisierte Erkenntnisse in zwei Bereichen, die bisher nur am Rande oder u. a. Gesichtspunkten berücksichtigt wurden». Deshalb will der Bundesrat den Bericht in den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien integrieren (vgl. Po 12.3505)
«Recht ohne Grenzen» fordert den Bundesrat auf, die Arbeiten an diesem Bericht rasch an die Hand zu nehmen, damit der eigentlich für Dezember 2014 erwartete Nationale Aktionsplan (NAP) nicht noch weiter verzögert wird. Zudem erwartet die Koalition eine Klärung der heutigen Lücken im Schweizer Recht und griffige Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen.