Zwangslizenz gegen Novartis: Kolumbien hält Schweizer Druck stand
Zürich, Lausanne, 28. April 2016
Nachdem Novartis das kolumbianische Patent für seinen Leukämie-Blockbuster erhalten hatte, beantragten dortige NGO beim Gesundheitsminister den Zugang zu Glivec offiziell als „von öffentlichem Interesse“ einzustufen. Am 26. April haben die Behörden diesem Antrag stattgegeben. Dadurch wird der Weg für die Erteilung einer Zwangslizenz* geebnet, mit der die 70 Prozent günstigeren Generika wieder verkauft werden dürfen. Das vor grossen gesundheitspolitischen Herausforderungen stehende Kolumbien kann so jährlich etwa 12 Millionen Franken einsparen
Dieser Beschluss ist umso wichtiger, als die Schweizer Behörden politischen Druck auf die Regierung in Bogotá ausgeübt haben, damit diese auf diesen Schritt verzichtet. In einem Brief an die kolumbianische Regierung scheute das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nicht davor zurück, zu Gunsten des Basler Pharmariesen Unwahrheiten zu verbreiten und mit wirtschaftlichen Repressalien zu drohen. Im August 2015 kritisierte eine von der EvB angeführte NGO-Koalition diese Einmischung in einem offenen Brief an den Bundesrat. In seiner Antwort räumte dieser zwar ein, dass Staaten die Freiheit hätten, Zwangslizenzen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu nutzen, stellte seine Falschaussagen jedoch nicht richtig.
Die Schweiz soll künftig ihren Verpflichtungen nachkommen und auf jegliche politischen Druckversuche verzichten, die auf einer restriktiven und eigennützigen Auslegung der internationalen Abkommen beruhen. Dies gilt besonders gegenüber Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die im WHO-Abkommen festgelegte Flexibilitätsregelungen zugunsten der öffentlichen Gesundheit nutzen möchten.
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Patrick Durisch, EvB-Gesundheitsexperte, +41 21 620 03 06, durisch@ladb.ch
Hintergrund
Zwangslizenzen sind eine im Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) vorgesehene Flexibilitätsregelung und wurden im Rahmen der Erklärung von Doha über öffentliche Gesundheit bekräftigt. Im TRIPS-Abkommen werden die Nutzung, die Gründe, die Umstände und die Art der Probleme der öffentlichen Gesundheit, bei denen Zwangslizenzen erteilt werden können, nicht eingegrenzt. Die Erklärung von Doha gesteht den WTO-Mitgliedstaaten ausdrücklich das Recht zu, Zwangslizenzen auszustellen und selber festzulegen, wann diese zum Einsatz kommen.