Argumentarium zum Freihandelsabkommen mit China
22. November 2013
In Kürze: Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China erwähnt die Menschenrechte nicht. Damit stellt sich die Schweiz gegen den weltweiten Trend und ihre eigene Praxis der letzten Jahre: ein gravierender Rückschritt. Gerade im Fall von China ist die Verankerung von menschen- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards dringend notwendig. Ein fairer Wettbewerb braucht klare Spielregeln.
Die China-Plattform fordert das Parlament auf, das Freihandelsabkommen an den Bundesrat zurückzuweisen. In Nachverhandlungen müssen verbindliche menschen- und arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgenommen werden. Diese müssen dem Streitschlichtungsverfahren unterstellt werden. Zudem braucht es griffige Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechtsbestimmungen.