Beispiel Thailand: TRIPS-Plus und seine negativen Konsequenzen für die Landwirtschaft
6. Juni 2006
Die EFTA-Länder verlangen von Thailand in den Verhandlungen für ein bilaterales Freihandelsabkommen im Bereich der Geistigen Eigentumsrechte sogenannte TRIP-Plus Massnahmen, welche auch die Landwirtschaft betreffen. TRIPS-Plus bedeutet, dass die Massnahmen über die Regelungen des WTO TRIPS-Abkommens hinausgehen. Wenn diese Massnahmen eingeführt werden, müsste Thailand mit negativen Konsequenzen auf die Ernährungssicherheit und die Biodiversitätsgesetzgebung rechnen. Landwirtschaft ist nach wie vor das Rückgrat der thailändischen Wirtschaft. Auch in Zukunft werden wichtige Export-Einnahmen durch diesen Bereich erwirtschaftet werden müssen. Es ist demnach entscheidend wie das Geistige Eigentumsrecht in diesem Bereich definiert wird.
Neben den EFTA-Ländern verlangt auch die USA in den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen TRIPS-Plus Massnahmen. Diese waren einer der Streitpunkte welche im Januar 2006 über 10'000 Bauern und Leute die mit dem HIV-Virus leben zu einer Protestkundgebung in Chiang Mai bewog. Die Opposition gegen die Freihandelspolitik der Regierung war auch ein Grund für die landesweiten Proteste gegen die Regierung von Thaksin Shinnawatra im Februar und März 2006.
Im Einzelnen werden folgende TRIP-Plus Massnahmen abgelehnt:
Die Verpflichtung Patente auf Leben ( Pflanzen, Tiere, Gensequenzen etc.) zu erteilen. Mit den Freihandelsverträgen müssen Entwicklungsländer die Produkte von biotechnologischen Prozessen patentieren ohne dabei den ethischen, sozialen, ökonomischen oder ökologischen Überlegungen den Vorrang zu geben. Patente auf biologisches Material wie zum Beispiel Gensequenzen werden in der Landwirtschaft die Macht in Richtung der grossen Biotech-Konzerne verschieben und den Zugang zu lebenswichtigen Produkten wie Saatgut oder Lebensmittel genauso einschränken, wie dies bei lebenswichtigen Medikamenten in Entwicklungsländern der Fall ist. Strengere geistige Eigentumsrechte werden die Monopolmacht der Patenteigner (in der Regel transnationale Konzerne) erhöhen, und somit auch ihre Kontrolle über die Produktionskette von Nutzpflanzen und Nahrungsmitteln.
Die Verpflichtung, dass das Sortenschutzrecht zumindest dem Standard von UPOV 78 entspricht.
Thailand hat sich bis jetzt dagegen gewehrt, UPOV zu ratifizieren oder als Standard für sein Sortenschutzrecht zu betrachten. Im Gegensatz zu UPOV fördert das thailändische Sortenschutzrecht von 1999 nicht nur die Entwicklung neuer Pflanzensorten, sondern schützt auch die landwirtschaftlichen Praktiken sowie die Rechte der Bauern und der indigenen Gemeinschaften an den genetischen Ressourcen.
Anmerkung: Es gibt Hinweise, dass die EFTA-Länder während den laufenden Verhandlungen von ihren Forderungen zur Sortenschutzgesetzgebung und zu Biotech-Patenten abgerückt sind.
Das vollständige Referat von Witoon Lianchamroon lesen (englisch):