Bericht: Plant Variety Protection in Developing Countries
21. Dezember 2015
Umfangreiche Literatur belegt, dass das UPOV-Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen von 1991 nicht den Bedürfnissen der Länder des Südens entspricht, wo Saatgut üblicherweise von selbst-organisierten Kleinbauern- und Bäuerinnen nachgebaut, aufbewahrt, getauscht und verkauft wird. Dazu kommt, dass die Vorgaben des UPOV-Übereinkommens die Implementierung der Biodiversitätskonvention, des Nagoya-Protokolls und des Internationalen Saatgutvertrags unterminieren.
Ziel dieses Berichtes ist es deswegen, die Entwicklung einer Alternative zum UPOV-Abkommen zu unterstützen. Einer Alternative, welche sowohl Lebensrealitäten und Gegebenheiten, als auch bereits bestehende Schutzsysteme in Entwicklungsländern berücksichtigt.
Der Bericht wurde APBREBES und ihre Mitglieder publiziert, die erste Auflabe im Oktober 2015, die zweite Auflage im Dezember 2015. Erhältlich in englischer, französischer und spanischer Sprache