Biopiratierie-Abkommen: Top oder Flop?
22. Juli 2010
Ob das Protokoll aber ein wirksames Werkzeug gegen die Biopiraterie sein wird steht noch in den Sternen, da alle wichtigen Entscheidungen auf die abschliessenden Verhandlungen in Japan verschoben wurden. Je nach dem wie diese Entscheidungen gefällt werden, wird das Protokoll entweder ein unnützes Papier oder aber DIE Waffe gegen die Biopiraterie.
Die umstrittenen und noch offenen Punkte sind:
- Umfang und Reichweite des Protokolls:
(A) Insbesondere Deutschland macht sich im Dienste der Industrie dafür stark gewisse Ressourcen, wie z.B. Pathogene vom Protokoll auszuschliessen. Die biodiversitätsreichen Länder sind nicht bereit solche Ausnahmen zu erlauben.
(B) Der Umfang des Protokolls wird durch die Definition der Anwendung (Utilization) bestimmt. Es ist offensichtlich das die direkte Verwendung einer Ressource als Nahrungsmittel nicht unter das Protokoll fallen soll. Deshalb muss bestimmt werden, welche Verwendungen eine Aufteilung des Nutzens mit den Geberländern vorschreibt. Dabei gilt es zu garantieren, dass alle Anwendungen, z.B. der pharmazeutischen oder kosmetischen Industrie, eingeschlossen sind.
(C) Diverse Industriestaaten versuchen alle genetischen Ressourcen auszuschliessen, welche vor dem (zukünftigen) Inkrafttreten des Protokolls erhalten wurden. Afrika und die biodiversitätsreichen Länder auf der anderen Seite fordern vehement, dass alle neuen Anwendungen (auch von Ressourcen, die das Ursprungsland bereits vorgängig verlassen haben) dem Protokoll unterstellt sind. Obsiegen die Industrieländer mit ihrer Forderung wird das Protokoll ausgehöhlt und vormals im Widerspruch zur Konvention erhaltene Ressourcen können ohne Konsequenzen für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- Durchsetzung des Protokolls (Compliance):
Für die Durchsetzung des Protokolls braucht es Kontroll-Punkte (Checkpoints) in den Nutzerländern, wo geprüft wird, ob die genetischen Ressourcen und allenfalls das damit verbundene traditionelle Wissen rechtmässig erworben wurden. Das Patenamt und Stellen für Marktzulassung sind die wichtigsten Kontrollpunkte. Diese sollen explizit und verbindlich im Protokoll genannt werden. Die Industriestaaten möchten aber bloss eine unverbindliche Aufzählung möglicher Kontrollpunkte verankern.
- Traditionelles Wissen:
Werden den Indigenen ihre international verbrieften Rechte zugestanden? Oder werden diese im Abkommen immer mit dem Satz „Subject to national legislation“ begleitet und somit vom Goodwill der jeweiligen Staaten abhängig?
- Standards zur Regelung des Zugangs:
Welche Vorschriften gibt es für Geberländer, für die Gestaltung ihrer Zugangsregelungen ? Der Druck der Industriestaaten und insbesondere von Europa ist hoch, damit der Zugang einfach und klar gestaltet wird und es dabei keine Unterschiede zwischen In- und Ausländern gibt. Die Staaten des Südens wehren sich gegen diese Einschränkung ihrer nationalen Souveränität. Es ist ihr Anliegen, dass der Zugang für nationale Prospektoren unterschiedlich gestaltet werden kann.