Die EvB fordert wirksame Standards
14. Juni 2006
Im Vergleich mit anderen Unternehmensbereichen wurde der Finanzsektor spät mit der Umwelt und Menschenrechtsthematik konfrontiert. Noch viel länger dauerte es, bis die Auswirkungen der Finanzierungen der Banken ins Blickfeld gerieten. Wie das Beispiel der Klimaproblematik zeigt, konzentriert sich die Wahrnehmung der Banken auch heute noch auf die direkten Auswirkungen – also beispielsweise den Energieverbrauch und die Behandlung der eigenen Mitarbeitenden –; dabei sind die Auswirkungen, welche sie über ihre Finanzierungen verursachen, sehr viel grösser.
Es ist massgeblich dem Druck von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu verdanken, dass zuerst die Umwelt und seit kurzem auch Menschenrechte für den Finanzsektor ein Thema geworden sind. Ungefähr seit dem Jahr 2000 haben NGOs angefangen, Banken ins Visier zu nehmen. Diese Kampagnen waren eine direkte Fortsetzung bisheriger Kampagnen gegen zerstörerische Grossprojekte und deren Finanzierung durch die Weltbank oder Exportkredite (wie diejenigen der Schweizer Exportrisikogarantie). Es hatte sich nämlich gezeigt, dass neben diesen beiden Akteuren zunehmend auch kommerzielle Banken an der Finanzierung von Grossstaudämmen, Pipelines oder Bergwerken beteiligt waren. Es ist sogar vorgekommen, dass kommerzielle Banken in die Bresche sprangen und ein Projekt finanzierten, nachdem die Weltbank wegen der Verletzung von Umweltstandards ausgestiegen war. Seit dem Jahr 2003 gibt es BankTrack, ein weltweites Netzwerk von NGOs, die Kampagnen zu den sozialen und Umweltauswirkungen von Bankfinanzierungen führen. Die EvB gehört zu den Gründungsmitgliedern von BankTrack.
Schweizer Banken abgeschlagen
Ziel der NGO-Kampagnen war und ist es, dass die Banken interne Standards erlassen, die sicherstellen sollen, dass sensible Themen bei den Banken nicht unter den Tisch fallen. Die überzeugendsten Standards sind in Zusammenarbeit mit den NGOs entstanden. Natürlich reicht es nicht aus, irgendein Papier zu verfassen, um es in einer Schublade eines Sachbearbeiters zu entsorgen. Die Banken brauchen genügend entsprechend geschulte MitarbeiterInnen, welche sich mit Sozial- und Umweltthemen auseinander setzen. Die Standards müssen Teil der Unternehmenskultur sein und vom Management mitgetragen werden. Schliesslich müssen die Mitarbeitenden geschult werden, und das Bonussystem sollte so angepasst werden, dass es nicht gegen die Umsetzung der Standards arbeitet.
Mittlerweile gibt es eine grosse Vielfalt solcher Standards. Banken sollen auch unterschiedliche Standards haben, je nach dem, welche Geschäftsschwerpunkte sie haben. So macht es wenig Sinn, wenn eine Bank einen Standard für die Finanzierungen von Grossstaudämmen entwickelt, wenn sie in diesem Geschäftsbereich nicht aktiv ist.
Eine kürzlich erschienene Studie von Bank- Track verglich die Umwelt- und Sozialstandards von 39 weltweit tätigen Banken. Die Studie* zeigt, dass die Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS keine klaren Standards haben oder diese nicht öffentlich machen, was ein zentrales Kriterium der Studie war.
Dagegen gibt es acht Banken, welche Standards zum Thema Menschenrechte entwickelt haben. Diese Standards unterscheiden sich in Umfang und Qualität stark. Den überzeugendsten Standard hat die holländische Rabobank, die sich explizit an den UN-Normen orientiert. Die systematische Berücksichtigung der Menschenrechte hatte bei der Rabobank auch bereits Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen einer Überprüfung fand die Bank heraus, dass einer ihrer Kunden mit Öl aus dem Sudan handelte. Die Bank kam zum Schluss, dass die Öleinnahmen die Menschenrechtsverletzungen und den drohenden Genozid anheizen und beendete die Verbindungen mit diesem Kunden.
Bisher gibt es erst drei Banken, die einen Klimastandard haben, zwei weitere haben angekündigt, einen solchen im Laufe des Jahres 2006 zu entwickeln. Am weitesten geht hier die Bank of America, welche sich verpflichtet hat, die Emissionen, welche aus ihren Finanzierungen im Energie- und Kraftwerkbereich resultieren, bis 2008 um 7 Prozent zu reduzieren.
Die CS und die UBS sind über ihre Finanzierungen sowohl mit Menschenrechtsverletzern als auch mit grossen Treibhausgas-Produzenten verbunden. Sie brauchen Standards für Menschenrechte und Klima. Diese sollen in Zusammenarbeit mit Menschenrechts- und Umweltorganisationen entwickelt und danach veröffentlicht werden. Der Menschenrechtsstandard soll sich dabei an den Uno-Menschenrechtsnormen für Unternehmen orientieren. Ein Klimastandard soll die Messung und Reduktion der indirekten Emissionen beinhalten und mithelfen, Finanzierungen weg von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu lenken.
Die Entwicklung von Standards
Es gibt keine fertigen Standards ab der Stange, die den komplexen Realitäten unterschiedlicher Banken angemessen wären. Deswegen ist der Prozess der Entwicklung von Standards zentral:
– Identifizierung der Schlüsselbereiche und -risiken zu den Themen Menschenrechte und Klima
– Diskussion u.a. mit Menschenrechts- und Umweltorganisationen
– Entwicklung der Standards
– Kommentare u.a. von Menschenrechts- und Umweltorganisationen einholen
– Fertigstellung der Standards, Standards öffentlich machen (Transparenz)
– Systeme und Prozesse zur Umsetzung entwickeln
– Mitarbeitende schulen, Management darauf verpflichten
– Standards umsetzen, Systeme und Prozesse anpassen
– Regelmässig über die Umsetzung der Standards Bericht erstatten