Die Konvention über die biologische Vielfalt und die gerechte Aufteilung des Nutzens
7. Oktober 2007
Was ist die Biodiversitätskonvention und was regelt sie?
Seit 1993 ist die Konvention über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) in Kraft. Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, sowie die Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile (Benefit-Sharing). 190 Länder (zu den wenigen Ausnahmen gehören Somalia, die USA und Nordkorea) haben die Konvention bisher ratifiziert.
Die Umsetzung der dritten Säule der Konvention, welche den Zugang und die Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile vorschreibt, wurde bis jetzt nur punktuell umgesetzt. Doch ohne mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung des Nutzens werden auch die anderen Säulen der Konvention nicht umzusetzen sein. Warum sollten Länder mit einer grossen biologischen Vielfalt sich für den Schutz dieser Diversität einsetzen, wenn vor allem die reichen Länder des Nordens Profit daraus ziehen. Die fehlende Umsetzung der Konvention kommt insbesondere den Firmen des Nordens (z.B. aus dem Pharma- oder Kosmetikbereich) zu Gute, welche nach wir vor einen enormen Profit aus den biologischen Ressourcen (und dem damit verbundenen traditionellen Wissen) ziehen, ohne den Geberländern (und den indigenen Gemeinschaften) etwas zurückzugeben. Dieses Vorgehen wird von den NGO als Biopiraterie verurteilt.
Ein neues Regime soll verhandelt werden
Das grosse Manko versuchte man 2002 mit freiwilligen Richtlinien für die Umsetzung der Konvention in nationales Recht (die sogenannten Bonner Richtlinien) zu beheben. Doch es war bereits zu dieser Zeit klar, dass dies nicht ausreicht. Deshalb wurde am Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung von der Staatengemeinschaft beschlossen im Rahmen der Biodiversitätskonvention ein Regime für die Aufteilung des Nutzens auszuhandeln. An der Konferenz der Vertragsparteien der Konvention, 2004 in Kuala Lumpur, wurde dieser Beschluss aufgenommen und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung und den Verhandlungen für einen solchen Text beauftragt. Die Arbeitsgruppe (Working Group on Access and Benefit-Sharing) traf sich 2005 und 2006 für je eine Woche, die Fortschritte blieben jedoch bescheiden. Ein grosser Streitpunkt ist nach wie vor die Grundsatzfrage, ob es sich beim neuen Regime um ein rechtlich verbindliches internationales Abkommen handeln soll (wie z.B. das Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit, welches ebenfalls unter der Biodiversitätskonvention erarbeitet wurde). 2006 entschieden die Vertragsparteien der Konvention in Curitiba (Brasilien), den Druck zu erhöhen und das Jahr 2010 als Ziel für den Abschluss der Verhandlungen zu setzen.