Die Schweiz muss in Handelsabkommen die Rechte der Bäuerinnen und Bauern respektieren
13. Februar 2020
In ihren Freihandelsabkommen drängt die Schweiz die Partnerländer dazu, strenge Sortenschutzgesetze gemäss des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV 91) einzuführen. Solche patentähnlichen Schutzsysteme gewähren Züchtern und Züchterinnen sowie Agrarkonzernen Monopolrechte auf Saatgut. Auf der Strecke bleiben die Rechte von Bäuerinnen und Bauern am Saatgut.
Als Teil der Schweizer Koalition Recht auf Saatgut verlangt Public Eye von der Schweiz, dass sie auf Forderungen nach strengen Sortenschutzgesetzen in ihren Handelsabkommen verzichtet. Denn diese verbieten es Bäuerinnen und Bauern, Saatgut zu tauschen oder zu verkaufen wie es seit jeher Tradition ist. Damit gefährden sie die lokalen, bäuerlichen Saatgutsysteme, die Garant für Saatgutvielfalt und Ernährungssicherheit sind.
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