Ein Welthandel im Dienste der Menschenrechte
10. Dezember 2001
Menschenrechte wurden bis anhin im Zusammenhang mit der WTO lediglich als wirtschaftliches Sanktionsmittel diskutiert. Zu wenig wurde beachtet, dass die WTO selbst in ihrer jetzigen Form dazu beitragen kann, grundlegende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte zu verletzten. Der bisherige Blickwinkel muss darum erweitert werden.
An der vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO in Doha/Katar vom 9. bis 14. November ist China offiziell als WTO-Mitglied aufgenommen worden. Dreizehn Jahre lang bemühte sich die Volksrepublik China vergeblich um die Aufnahme in das Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Trade and Tariffs) und in die WTO: Die Mitgliedschaft wurde ihr insbesondere nach dem Tiananmen-Massaker 1989 aufgrund der massiven Menschenrechtsverletzungen verweigert. Elf Jahre später muss die Diskussion um die WTO und Menschenrechte erweitert werden.
In den letzten Jahren brachten WTO-Mitgliederländer gegenüber China das Menschenrechtsargument kaum mehr ins Spiel; zu gross war der Hunger insbesondere der nördlichen Industrieländer nach dem vielsprechenden neuen Markt China geworden. Hingegen forderten zahlreiche Menschenrechts- und Tibet-Unterstützungsgruppen, dass China vor einer Aufnahme in die WTO glaubwürdige Anstrengungen zur Einhaltung internationaler Gesetzes- und Menschenrechts-Standards voweisen müsse. Es ist unbestritten, dass die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Chinas Anlass zu grösster Besorgnis geben.
Ebenso ist es aber unerlässlich zu untersuchen, inwieweit die WTO selbst, deren Handelspolitik hauptsächlich von den reichen Industrieländern bestimmt wird, in ihrer jetzigen Form dazu beiträgt, grundlegende Menschenrechte zu verletzten.
Menschenrechte: Für ein würdevolles Leben
Menschenrechte sprechen allen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde zu. Die Menschenrechte sind universell, das heisst, sie gelten für alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, welcher Nation, welcher Volksgruppenzugehörigkeit. Und Menschenrechte sind unteilbar: es gibt keine Hierarchie zwischen bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, denn sie sind im gleichen Mass notwendig für ein würdevolles Leben.
Im Gegensatz zu den politischen und bürgerlichen Rechten führen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Bewusstsein der Öffentlichkeit und auch bei den politischen Entscheidungsträgern ein Schattendasein. So werden zum Beispiel Hunger und Unterernährung noch weitgehend als soziale Missstände bezeichnet, aber nicht als Menschenrechtsverletzungen angeprangert. Für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besteht auch kein Verfahren, mit dem sich einzelne Menschen über Menschenrechtsverletzung beschweren können. Brisanterweise haben ausgerechnet die USA, die von China vor einem Beitritt zur WTO besonders vehement die Einhaltung der Menschenrechte forderten, den Sozialpakt nicht ratifiziert.
Menschenrechte: Vom ideologischen zum politischen Instrument
Die Menschenrechte dienten während des Kalten Krieges vorwiegend der Untermauerung der jeweiligen Ideologien. Der Westen verurteilte die Verletzungen der bürgerlichen und politischen Rechte in den sozialistischen Ländern. Die östlichen Länder hingegen verwiesen auf Verletzungen der Menschenrechte wie Arbeitslosigkeit und Obdachlosigkeit, die der Kapitalismus produzierte. In den achtziger Jahren griffen Frauen- und Menschenrechtsbewegungen das Thema der Menschenrechte in einer neuen Weise auf: Im Hinblick auf die Weltmenschenrechtskonferenz in Wien 1993 forderten sie von den Vereinten Nationen, umfassender auf alle, insbesondere auf die vernachlässigten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einzutreten. Und Frauen setzten sich insbesondere dafür ein, dass auch Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkannt wurde.
An der Wiener Konferenz wurde dann bekräftigt, dass extreme Armut und soziale Ausgrenzung eine Verletzung der Menschenrechte darstellen. Frauen, Kinder und Männer, ihrer Lebensgrundlage beraubt, sollten künftig nicht mehr vorwiegend als Bedürftige, sondern als Menschen, die ihre Grundrechte einfordern, angesehen werden.
Wasser wird zur Luxusware
Angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung verlieren die Nationalstaaten an Einfluss etwa gegenüber internationalen Institutionen wie der WTO. Viele Regierungen schieben die Globalisierung aber auch vor, um sich aus der sozialen Verantwortung immer mehr zurückzuziehen. Damit werden Grundrechte durch den Staat nicht mehr sichergestellt, sondern der Privatinitiative und dem freien Markt überlassen. So gilt Trinkwasser zunehmend als Ware, die auf dem Markt gekauft werden muss, und nicht mehr als Grundnahrungsmittel, auf das jeder Mensch ein Anrecht hat.
Die Globalisierung hat aber mit ihren neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch ein Phänomen ganz anderer Art hervorgebracht: In den neunziger Jahren sind zahlreiche Nichtregierungsorganisationen entstanden, die die Menschenrechte als wichtiges politisches Instrument entdeckt haben und die mit ihren globalen Netzwerken nachdrücklich die Rechte von Menschen einfordern.
Moral hin, Geld her
Regierungen haben mit der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der beiden Pakte die rechtliche Verantwortung übernommen, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Sie haben damit auch die Verantwortung übernommen, dass die Wirtschaftspolitik, die sie betreiben, Menschenrechte nicht untergräbt und verletzt. Als Mitglieder der WTO müssen Regierungen diese Verpflichtung auf der internationalen und nationalen Ebene wahrnehmen. Bezüglich der WTO-Verhandlungen müssen sie sich folgende zentrale Fragen stellen:
- Ist das Verhandlungsergebnis mit den Verpflichtungen gemäss den internationalen Menschenrechtsabkommen vereinbar?
- Welche Sicherheitsmechanismen sind gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte vorgesehen?
In der Realität stellen sich Regierungsdelegationen – wie sich auch in Doha zeigte - solche Fragen kaum. Sie erfüllen lediglich die Aufgabe, für ihr eigenes Land maximale wirtschaftliche Vorteile herauszuschlagen, denn das Konzept der WTO beruht auf dem reinen Wettbewerbsgedanken. Dem Verhandlungsprozess unterliegen keine gemeinsamen moralischen Werte. Beraten werden die Regierungen hauptsächlich von einflussreichen Firmen, die ihre eigenen Interessen vertreten.
In Sri Lanka Kartoffeln aus Holland
So sind die WTO-Abkommen auf entsprechend einseitiger machtpolitischer Grundlage entstanden. Sie drohen vor allem den ärmsten Menschen in südlichen Ländern die Lebensgrundlage zu entziehen und Grundrechte, wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung zu verletzen. Das WTO-Landwirtschaftskommen zum Beispiel verpflichtet auch ärmere Länder, in denen noch vorwiegend Landwirtschaft betrieben wird, ihre Grenzen für Agrarimporte zu öffnen. Dadurch stehen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern mit ihren Produkten einer internationalen Konkurrenz gegenüber, der sie nicht gewachsen sind. Auf Sri Lanka zum Beispiel beklagen sie sich über die billigeren Importe von Kartoffeln, Zwiebeln und Chilli aus Indien und Holland. 1999 haben sich in Sri Lanka laut einem Bericht des Journalisten Feizal Samath etwa 500 Bäuerinnen und Bauern das Leben genommen, weil sie keinen Ausweg mehr sahen, Schulden an Banken und Geldverleiher zurückzuzahlen.
Auch das WTO-Abkommen über das Geistige Eigentum – kurz TRIPs-Abkommen genannt – bietet Hand für mögliche Menschenrechtsverletzungen: Die neuen Patentschutzregeln, die das Abkommen enthält, stehen hauptsächlich im Dienste der Multinationalen Pharmakonzerne der USA, Grossbritanniens und der Schweiz und bedrohen den Zugang zu billigeren, unentbehrlichen, in ärmeren Ländern hergestellten Medikamenten.
WTO-Schocktherapie für China
Kehren wir zurück zu China. China muss sich nach dem Beitritt zur WTO den strikten WTO-Regeln unterwerfen: Die Einfuhrzölle für Industriegüter und Landwirtschaftsprodukte müssen massiv gesenkt, die Exportsubventionen abgeschafft und der Markt in den Bereichen Banken, Versicherungen, Telekommunikation und Internet-Dienstleistungen der ausländischen Konkurrenz massgeblich geöffnet werden. Bis anhin arbeiteten zwei Drittel der in der Industrie Beschäftigten in staatlichen Betrieben. Diese werden, um im verschärften Wettbewerb mithalten zu können, zunehmend privatisiert, was zu Rationalisierungsmassen und Massenentlassungen führen wird. Man spricht von 60-70 Millionen «überflüssigen» IndustriearbeiterInnen, die kein soziales Netz haben werden. Der Kredit- und Kapitalmarkt soll ausländischen Investoren geöffnet werden, obwohl bekannt ist, dass das bis anhin relativ geschlossene Finanzwesen spekulative Kapitalströme in grossem Ausmass verhindert hat und dass China gerade infolge des stark geschützten Finanzmarktes von der Asienkrise weitgehend verschont blieb.
Chinas Beitritt zur WTO kann ausserdem verheerende globale Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben. Es ist zu erwarten, dass zahlreiche Firmen, die arbeitsintensive Konsumgüter und Bekleidung herstellen, ihren Standort der billigen Arbeitskräfte wegen noch vermehrt nach China verlegen werden, wo die Arbeitsbedingungen zum Teil miserabel sind.
Welthandel im Dienste der Menschenrechte
Menschenrechte wurden bis anhin im Zusammenhang mit der WTO lediglich als wirtschaftliches Sanktionsmittel diskutiert. Die WTO besitzt ein Schiedsgericht, das im Falle von menschenrechtsverletzenden Praktiken Sanktionen – seien dies Importverbote oder Geldstrafen – aussprechen kann. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass Menschenrechte vorwiegend aus protektionistischen Gründen angeführt werden. Die Länder des Südens befürchten zu Recht, dass die Industrieländer die Menschenrechte lediglich als Instrument einsetzen, um ihren Markt vor unliebsamen billigeren Importen aus ärmeren Ländern zu schützen. Tatsächlich ist es mehr als fragwürdig, dass über Menschenrechtsverletzungen in einer Handelsorganisation, deren Streitschlichtung aus drei Handelsexperten besteht, entschieden wird. Damit werden die Menschenrechte in den Dienst der Welthandelspolitik gestellt. Die Erklärung von Bern ist der Meinung, dass diese Sichtweise umgekehrt werden muss und fordert:
- der Welthandel muss in den Dienst der Rechte der Menschen gestellt werden. Das heisst, dass die Menschenrechte den Rahmen für alle handelspolitischen Entscheide bilden müssen.
- Die UNO soll das Mandat erhalten, die Auswirkungen von Handels- und Investitionsabkommen auf Menschenrechte zu prüfen und in der WTO aktive Vorschläge zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen einzubringen.
- Für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte muss innerhalb der UNO ein Beschwerdeverfahren entwickelt werden.
- Die Ernährungssicherheit muss in den kommenden WTO-Agrarverhandlungen im Zentrum stehen. Es müssen klare Kriterien dafür entwickelt werden, wann eine Handelsmassnahme die Ernährungssicherheit in einem Land verletzt und welche zollpolitischen Gegenmassnahmen dagegen legitimerweise eingesetzt werden dürfen.
Bereits im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz in Seattle wirkten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen darauf hin, dass sich die UNO mit der WTO-Politik befasste. Als erstes Ergebnis rief die UNO-Menschenrechtskommission die Regierungen und speziell die WTO mit einer Resolution dazu auf, systematische und detaillierte Studien über die Auswirkungen von Handelsliberalisierung auf die Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern zu unternehmen. Die Schweizer Regierung war nicht bereit, auf diese Forderung einzutreten mit der Begründung, die Auswirkungen der WTO zu überprüfen sei ein unmögliches Unterfangen.
In Genf sind bereits WTO-Verhandlungen ingange, um den Dienstleistungsbereich massgeblich zu liberalisieren. Sowohl die Schweiz als auch die EU betonen, dass sie grundsätzlich keine Sektoren von Liberalisierungsmassnahmen ausnehmen möchten. Sie denken sogar laut darüber nach, bis anhin staatlich geschützte Bereiche wie den Umwelt-, Gesundheits- und Bildungsbereich dem Markt zu überlassen. Auch die US-Regierung erklärt in ihrem Positionspapier zu den Dienstleistungsverhandlungen, sie würden das Ziel verfolgen, ihren Firmen im Dienstleistungsbereich den maximalen Eintritt in alle Länder zu ermöglichen. Diese Aussage macht den einseitigen wirtschaftlichen Bezugsrahmen der WTO besonders deutlich. Was dabei fehlt, ist das Bewusstsein einer globalen Verantwortung, die verpflichtet, bei allen Entscheiden mitzuberücksichtigen, welche Auswirkungen sie auf grundlegende Menschenrechte haben könnten.