Gestohlenes Wissen (Hoodia)
1. September 2004
Die San – früher abschätzig als Buschleute benannt – sind die Ureinwohner des südlichen Afrika. Die ältesten Felsenzeichnungen ihrer Vorfahren entstanden bereits vor 27.000 Jahren. Zu den bekannten San-Sprachgruppen zählen !Kung, !Xu, Ju|’hoansi, ‡Khomani und Hai||om. (Die Sonderzeichen stehen für Klick- und andere Laute, für welche wir in unserem Alphabet keine entsprechenden Zeichen besitzen.) Seit dem 17. Jahrhundert wurden die San zuerst von afrikanischen Nomaden aus dem Norden, später von den Kolonisatoren (Portugiesen, Buren, Engländer und Deutsche) immer mehr in die trockenen, unfruchtbaren Gebiete der Kalahari getrieben. Zeitweise wurden sie wie Tiere gejagt und ermordet oder versklavt. Während des Apartheid-Regimes wurde ihre Sprache verboten. Nach jahrhundertelanger Diskriminierung haben heutige San-Gruppen mit ungefähr 100.000 Mitgliedern in den Staaten Südafrika, Botswana, Namibia und Angola die Arbeitsgruppe für indigene Minderheiten in Südafrika (Working Group of Indigenous Minorities in Southern Africa – WIMSA) für die Vertretung ihrer Rechte und Interessen gegründet.
Das für seine Überlebenskunst, seine Felsenzeichnungen, Trancetänze und mystische Symbiose mit seinen Halbwüsten oder Savannen bekannte San-Volk zählt zu den besterforschten und zugleich ärmsten und marginalisiertesten Völkern der Welt. Ihr Wissen über die Pflanzen und Tiere der Kalahari und ihren Nutzen als Nahrungsmittel, Medizin, Kosmetik oder Baumaterial ist über Jahrtausende gewachsen und besitzt eine immense Bandbreite. 1997 kündigte der Treuhänderausschuss der WIMSA (dem ausschließlich San-Mitglieder angehören) an, man werde künftig weder Medienvertretern noch Forschern freien Zugang zu den San gestatten und erarbeitete Verträge über „Eintrittsgelder“ als Gegenleistung für den Zugang zu ihren Lebensräumen und ihrem jahrhundertealten Wissen. Die Einnahmen fließen heute in Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinschaften. „Wir waren nicht mehr als ausbeutbare Objekte“ findet Joram Useb, Angehöriger des Hai||om-Stammes der San aus Namibia und stellvertretender Koordinator von WIMSA. „Wir wollen als Menschen anerkannt werden, mit den gleichen Rechten wie jeder andere auf der Welt“.
Der Griff der Pharmaindustrie nach dem Hoodia-Kaktus
Der Hoodia-Kaktus wächst in den Halbwüsten im südlichen Afrika. Seit jeher stillen die San mit Teilen des Kaktus ihren Hunger und Durst während den langen Wanderungen, die sie zur Jagd unternehmen. Sein Wirkstoff wirkt als Appetitzügler. Die Pflanze, von den San !khoba genannt, hat einzelne aufrechte Triebe, die wie Gurken mit Stacheln aussehen.
Der aktive Wirkstoff (Code-Name P57) des Hoodia-Kaktus wurde erstmals vom Council for Scientific and Industrial Research in South Africa (CSIR), einem grossen staatlichen Forschungszentrum wissenschaftlich beschrieben und patentiert. Das CSIR überliess seine Erkenntnisse der britischen Phytopharm mit einer Lizenz zur Weiterentwicklung. Nach Auskunft von Phytopharm hatte man ein potentielles Mittel gegen Fettleibigkeit gewonnen, frei von den Nebenwirkungen sonstiger Produkte, und prophezeit ihm eine große Zukunft als Bestseller im grossen Markt der Schlankheitsmittel. Phytopharm meldete weitere Patente an. Flugs stieg der Aktienkurs von Phytopharm und wenige Zeit später hatte man das exklusive, weltweite Vermarktungsrecht für eine Lizenzgebühr von 21 Millionen US-Dollar bereits an den amerikanischen Pharmakonzern Pfizer veräußert. Nach den Beteuerungen von Phytopharm-Chef Richard Dixey hat er das Unternehmen eigens dazu gegründet, den San mit ihrem uralten Wissen zum Profit zu verhelfen. Er sei allerdings ursprünglich der Meinung gewesen, dass die eigentlichen Entdecker des patentierten Kaktuswirkstoffs inzwischen ausgestorben seien. In der Weise hätte sich CSIR ihm gegenüber zumindest geäußert.
Auch Dr. Marthinus Horak, Projektverantwortlicher bei CSIR, berief sich darauf, dass in Südafrika nur noch einige 100 Buschleute überlebt hätten, die obendrein nur schwer zu erreichen seien. Mit seinen Worten: «...hatten wir immer vor, die Gemeinschaft irgendwann darauf anzusprechen, aber bevor das Medikament die klinischen Prüfungen bestanden hatte und genehmigt worden war, hielten wir dies nicht für angemessen. Wir wollten keine Erwartungen mit Versprechen wecken, die wir dann nicht einlösen könnten.»
Der südafrikanische Rechtsanwalt und Berater von WIMSA, Roger Chennells, äusserte sich 2001 folgendermassen zum Fall: «Bei den San ist man sehr beunruhigt. Es ist ein Gefühl, als hätte einem jemand das Familiensilber gestohlen, der jetzt damit das ganz große Geld macht. Die Buschleute haben nichts dagegen, wenn jemand ihr Wissen nutzt, um daraus ein Medikament herzustellen, aber sie finden, die Pharmafirmen hätten sie vorher fragen und sich mit ihnen einigen müssen.»
Die Biodiversitätskonvention schreibt Regeln vor
Das Einholen der Erlaubnis für den Zugang zu den genetischen Ressourcen und dem mit ihnen verbundenen traditionellen Wissens würde auch den Spielregeln der Biodiversitätskonvention entsprechen. Die Biodiversitätskonvention wurde mittlerweilen von über 180 Staaten unterzeichnet (nur noch die USA, Nordkorea, der Vatikan und wenige andere Länder stehen Abseits). Ihr Ziel ist es die biologische Vielfalt zu erhalten, sie nachhaltig zu Nutzen und die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile ausgewogen und gerecht aufzuteilen. Zentraler Teil der Konvention ist demnach die Regelung des Zugangs zu den genetischen Ressourcen, der eine auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Zustimmung der Vertragspartei bedarf (im Konventionsslang kurz PIC - für Prior Informed Consent – genannt) Ein weiteres Prinzip ist die ausgewogene und gerechte Aufteilung des Nutzens, der sich aus der kommerziellen oder sonstigen Nutzung der Ressourcen ergibt (Benefit-Sharing).
Einfach ausgedrückt: Wer Mirkoorganismen, Pflanzen oder Tiere kommerziell Nutzen will, muss das Land, indem er diese Ressourcen sammelt, zuerst um Erlaubnis fragen und bei Gebrauch der Ressourcen einen allfälligen Gewinn mit dem Geberland teilen. Wächst die Pflanze im Gebiet einer indigenen Gemeinschaft und/oder steht sie mit ihrem traditionellen Wissen in Verbindung, so muss auch von dieser eine Erlaubnis eingeholt und auch mit ihr der Gewinn aufgeteilt werden. All diese Massnahmen sollen dazu dienen, den Ursprungsländern die (finanzielle) Möglichkeit zu geben die biologische Vielfalt zu erhalten.
Späte Einigung mit Fragezeichen
Im Falle des Zugangs zur Hoodia-Pflanze und dem mit ihr verbundenen traditionellen Wissens hat man die San um ihr zustehendes Recht betrogen. Der Fall wurde von diversen Nichtregierungsorganisationen, darunter der Erklärung von Bern, publik gemacht. Aufgrund des öffentlichen Druckes konnte man CSIR an den Verhandlungstisch zwingen. Im Jahr 2002 hat das Forschungszentrum mit den SAN ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, welches die SAN als Halter des traditionellen Wissens rund um den Hoodia-Kaktus anerkennt. Im Memorandum wurde aber auch festgehalten, dass die Isolierung des Wirkstoffes der Verdienst von CSIR ist und berechtigterweise patentiert werden durfte.
Im März 2003 wurde dann ein konkretes Benefit-Sharing Abkommen zwischen dem CSIR und den San ausgehandelt, in welchem die Hüter des traditionellen Wissens sechs Prozent der Lizenzgebühren bekommen, die das Forschungszentrum von Phythopharm bekommt. Umgerechnet auf den möglichen Verkaufspreis eines zukünftigen Produktes erhalten die SAN aber weniger als 0,01 Prozent des Verkaufspreises.
Trotz dieser Einigung bleiben grundlegende Bedenken am Abkommen mit den San:
- Die Ausgangslage der Verhandlungen war nicht ideal, da zum Zeitpunkt als man mit den San in Kontakt trat, das Patent bereits angemeldet war. Anstatt wie vorgeschrieben eine Prior Informed Consent, konnten die San nur noch einen Late Informed Consent geben, d.h. den Zugang nur noch im Nachhinein absegnen und noch versuchen das beste dabei rauszuholen.
- Der kleine Anteil, den die San bekommen, folgt nicht der Intention der Biodiversitätskonvention, welche eine gerechte und ausgewogene Aufteilung des Nutzens verlangt.
- In Gemeinschaften wie den San ist das Teilen des traditionellen Wissens ein Bestandteil ihrer Kultur. Die Patentierung und somit Privatisierung von traditionellem Wissen steht im Widerspruch zu ihren eigenen Werten.
- Der Vertrag verbietet den San ihr Wissen über die Hoodia-Pflanze anderweitig kommerziell zu nutzen.
Für die Gemeinschaft war es nach der Aushandlung des Abkommens eine grosse Herausforderung, ein System zu entwickeln um die allfälligen Einnahmen zu verteilen. Schliesslich haben sie sich in einem demokratischen Prozess darauf geeinigt, dass ein Viertel des Geldes in eine San-Stiftung und an WIMSA abgegeben, der Rest zu gleichen Teilen an San-Organisationen in Südafrika, Botswana und Namibia verteilt wird.
Mit dieser grenzüberschreitenden Regelung hat der Fall zumindest eine positive Nebenwirkung hervorgebracht: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Gemeinschaften wurde stark verbessert.
Auch die Schweiz muss ihre Hausaufgaben machen
Der erhoffte Geldsegen wird aber vorerst ausbleiben. Im Juli 2003 hat Pfizer die Lizenz zurückgegeben, da sich der Pharmakonzern aus der Sparte Naturmedizin zurückzog. In die Bresche gesprungen sind kleine Hersteller mit teilweise dubiosem Hintergrund. Heute sind auf dem Markt diverse Schlankheitsprodukte auf Hoodia-Basis erhältlich. In der Schweiz gibt es zwei kleine Produzenten, welche Hoodia-Pillen anbieten, weltweit sind es mindestens zwanzig. Viele von ihnen vertreiben ihr Produkt auch über das Internet.
In all diesen Fällen erhalten die San keinen Cent vom Gewinn durch den Verkauf der Produkte die auf ihrem Wissen basieren. Selbstverständlich ist auch dies ein klarer Verstoss gegen die Biodiversitätskonvention. Da bis jetzt niemand gegen diesen Hoodia-Markt und vor ein paar Jahren auch nicht gegen die Patentierung des traditionellen Wissens vorgegangen ist, zeigt wie gross der Vollzugsnotstand der Biodiversitätskonvention ist. Die Erklärung von Bern (EvB) fordert, dass die Schweiz in diesem Bereich aktiver wird. Ein erster Schritt wäre eine Änderung des Patentgesetzes.
Die Forderung, dass bei jeder Patentanmeldung, die auf biologischen Ressourcen basiert, das Herkunftsland- sowie die Verträge für den legalen Zugang und die Aufteilung des Nutzens offen gelegt werden müssen, ist seit längerem auf internationaler Ebene im Gespräch, und sollte auch im Schweizer Patentgesetz verankert werden. Mit dieser Regelung könnte man zumindest sicherstellen, dass Erfindungen, die auf illegal erworbenen Ressourcen oder traditionellem Wissen beruhen, nicht noch mit Patenten belohnt werden.
Auch für die Umsetzung der Biodiversitätskonvention bei nicht patentierten Produkten muss die Staatengemeinschaft endlich aktiv werden. .Eine neue Verhandlungsrunde der Vertragsparteien der Konvention wird die Themen Zugang und Aufteilung des Nutzens aufnehmen. Es besteht deshalb zumindest die Hoffnung, dass nach einer mehrjährigen Verhandlungsrunde eine bessere Ausgangslage besteht, um die hohen Ziele der Konvention zu erreichen.
Weitere Informationen
- Die BBC hat eine gute Sendung zum Thema ausgestrahlt, Eine Zusammenfassung und das Transkript der Sendung findet sich auf news.bbc.co.uk/1/hi/programmes/correspondent/2947810.stm (auf englisch).
- www.biowatch.org.za (auf englisch)
- Weitere Informationen zur Biodiversitätskonvention: http://www.biodiv.org