Gutachten bestätigt: Mit dem Verkauf von Paraquat missachtet Syngenta Menschenrechte
9. Dezember 2011
Grundlage für die brisante Beurteilung waren die UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, welche im Juni 2011 vom Menschenrechtsrat in Genf einstimmig verabschiedet wurden. Das Verdikt ist klar: Insbesondere in Ländern, in denen Bestimmungen zum Schutz der Pestizidanwender nicht durchgesetzt werden und in welchen der Zugang zu adäquater Schutzkleidung für die Mehrheit unrealistisch ist, nimmt Syngenta seine Pflicht die Menschenrechte zu respektieren nicht wahr. Die einzig wirksame Gegenmassnahme wäre auf den Verkauf des hochtoxischen Pestizids zu verzichten. Auch der Verantwortung den Opfern Wiedergutmachung zu leisten ist Syngenta bis heute nicht nachgekommen.