Keine Schweizer Finanzierung von Streumunition
24. Februar 2011
Angesichts der Bedeutung des Finanzsektors in der Schweiz reicht es nicht aus, wenn im Gesetz lediglich ein allgemeines Verbot der Unterstützung festgehalten wird, ohne dass die Finanzierung als Unterstützung explizit Erwähnung findet. Belgien und Luxemburg haben bereits Gesetze, die die Finanzierung von Streumunition verbieten.
Die Erklärung von Bern schlägt vor, die wissentliche Finanzierung von Produktion und Verbreitung von Streumunition zu verbieten.